Corona-Krise: Welche Massnahmen die Kantone treffen
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzudämmen, stellen nach dem Bund auch die Kantone Massnahmenpakete bereit. Mit den Programmen soll die Liquidität der Unternehmen sichergestellt werden. Das pragmatische Vorgehen der Kantone soll rasch Wirkung zeigen und dabei gleichwohl den gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
Quelle: pd
Die Schweiz, ein Land von Städtern? Die grosse Mehrzeit der Schweiz lebt in urbanen Gebieten. (Kuppelgewölbe des Bundeshauses in Bern, Symbolbild)
Kanton Zürich: Darlehen für Unternehmen
Zürcher Geschäftsbanken werden aufgerufen, von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen mit Darlehen beizustehen. Dazu sichert die Regierung eine Kreditausfallgarantie von 425 Millionen Franken zu, an der alle Zürcher Geschäftsbanken partizipieren, die Darlehen an Unternehmen mit einem Steuerdomizil im Kanton Zürich und mit bis zu 250 Mitarbeitenden gewähren.
Bei grösseren Unternehmen geht die Finanzdirektion davon aus, dass dort der Bund zum Zuge kommt. Für die Abwicklung bilden die Banken unter Führung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein Konsortium. Die Kreditausfallgarantie des Kantons deckt 85 Prozent des Kreditvolumens von 500 Millionen Franken ab. Als unbürokratische Hilfe für selbständig Erwerbende kommen weitere 15 Millionen aus der Jubiläumsdividende der ZKB hinzu.
Speziell für gemeinnützige Organisationen aus Kultur, Bildung und dem Sozialwesen stehen zusätzliche 20 Millionen aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. 8 Millionen Franken gehen insgesamt an die Bau-, die Bildungs- und die Volkswirtschaftsdirektion sowie an den Sportfonds für deren gemeinnützige Organisationen. Die Stadt Zürich ihrerseits will dem Gewerbe entgegenkommen und die Lieferantenrechnungen so schnell wie möglich begleichen.
Kanton Aargau: Massnahmenpaket von 300 Millionen Franken
Die Regierung will stark von der Krise betroffenen Unternehmen und selbstständig Erwerbenden 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Das kantonale Massnahmenpaket soll am 15. April 2020 mittels Sonderverordnungsrecht verabschiedet und vorgängig noch mit der grossrätlichen Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) abgesprochen werden, die bereits ihre Zustimmung zu Stossrichtungen, Umfang und Vorgehen signalisiert hat.
Dem Grossen Rat wird die entsprechende Botschaft zur nachträglichen Beschlussfassung unterbreitet. In einer ersten Etappe sollen auf Mitte April 150 Millionen Franken freigegeben werden. Der Fokus liegt auf der kurzfristigen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung. Gemeinnützige Organisationen aus Kultur, Sport und dem Sozialwesen mit Sitz im Kanton Aargau sollen mit fünf Millionen aus dem Swisslos-Fonds unterstützt werden.
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Schweizer Tausendernoten, Symbolbild.
Kanton St. Gallen: Garantieerklärung für Kreditbeträge
Der Kanton will in der Corona-Krise bei Härtefällen die Kreditbeträge über zehn Prozent, aber höchstens bis 15 Prozent des Jahresumsatzes mit einer Garantieerklärung absichern. Die Massnahme ist für Kreditbeträge bis 500'000 Franken vorgesehen und soll subsidiär zum Bundespaket wirken, bei dem Kreditbeträge bei höchstens zehn Prozent des Jahresumsatzes beschränkt sind und die von den Banken nicht aufgefangen werden.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn massgebliche Aktiven vernichtet werden. Die Regierung agiert per dringlicher Verordnung, limitiert die Garantieerklärungen aber vorerst auf 40 Millionen Franken. Voraussichtlich in der Maisession 2020 wird der Kantonsrat die ordentliche gesetzliche Grundlage schaffen.
Die 2020 und 2021 werden die Beherbergungs- und die Gastwirtschaftsabgabe ausgesetzt und den Bergbahnsektor bei der Amortisationen von Darlehen geholfen werden. Die Landwirtschaft will St. Gallen stützen, indem die Direktzahlungen auf kommenden Mai vorgezogen werden, wobei 60 Prozent der Beiträge der Ganzjahresbetriebe ausbezahlt werden. Rund 110 Millionen Franken werden dafür veranschlagt. Für Ausfallentschädigungen im Kultursektor stellt der Kanton zusätzlich zum Bund 6,9 Millionen Franken bereit.
Allfällige Garantieleistungen, die der Kanton im Bereich der Härtefälle zu tragen hat, werden dem besonderen Eigenkapital belastet. Für zusätzliche Massnahmen könnten allenfalls auch weitere Mittel aus dem besonderen Eigenkapital bezogen werden. Mit der Zuweisung des ausserordentlichen Ertrags der SNB von rund 80 Millionen Franken kann das besondere Eigenkapital von rund 264 auf 344 Millionen Franken erhöht werden.
Mit dem Ertragsüberschuss der Staatsrechnung 2019 wird das freie Eigenkapital weiter gestärkt, wie die Regierung weiter schreibt. Der Kanton sieht sich solide aufgestellt, um die voraussichtlichen Belastungen wie Mehrausgaben und Ertragsausfälle als Folge der Corona-Krise stemmen zu können.
Kanton Basel-Landschaft: Finanzielle Soforthilfe ohne Rückzahlpflicht
Unternehmen und selbständig Erwerbende sollen nicht rückzahlpflichtige finanzielle Soforthilfe erhalten, um ergänzend zum Bund die Weiterzahlung der Lohn-und Sachkosten garantieren zu können. Für Unternehmen in Kurzarbeit und betroffene selbständig Erwerbende gilt dazu pro Fall ein Fixbetrag von 7500 Franken.
Dazu komme ein variabler Betrag von 250 Franken pro Arbeitnehmenden. Die Maximalsumme beträgt 10'000 Franken und muss laut Mitteilung nicht zurückbezahlt werden. Lehrbetriebe in Kurzarbeit erhalten laut Mitteilung subsidiär zu den Bundesmassnahmen Pauschalbeträge im Umfang von 450 Franken pro Kopf, um nicht gedeckte Lohnkosten und Kosten für überbetriebliche Kurse decken zu können.
Der Kanton wird in Ergänzung zum Bund für Überbrückungskredite von Banken Kreditgarantien in der Höhe von maximal 50000 Franken übernehmen. Die Kredite würden zinslos mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren gewährt. Bis 31. Dezember soll zudem auf Steuerschulden kein Verzugszins verrechnet werden. Die Regierung rechnet hier mit Einnahmenausfällen von rund 31 Millionen Franken. Die Massnahmen sollen sofort per Notverordnungen umgesetzt werden, wobei diese noch dem Landrat zur Bestätigung unterbreitet werden.
Quelle: Kanton Luzern
Darstellung der Massnahmen im Kanton Luzern.
Kanton Luzern: Soforthilfe von 50 Millionen Franken
In Absprache mit dem Regierungsrat stellt die Luzerner Kantonalbank 50 Millionen Franken Soforthilfe für ihre Kunden zur Verfügung. Ähnliche Entscheide von weiteren Luzerner Banken stehen laut der Regierung noch aus. Der Kanton hat zudem im Umfang von 51,5 Millionen Kreditorenrechnungen mit Fälligkeit bis Ende April 2020 ausbezahlt. Zudem werden für juristische und natürliche Personen Fristen erstreckt, Zinsen reduziert und weiteren Massnahmen ins Auge gefasst.
Analoges gilt für den Zuständigkeitsbereich der Ausgleichskasse. Der Luzerner Regierung wolle alles daran setzen, damit aus der unvermeidlichen Konjunkturdelle kein wirtschaftlicher Totalausfall werde. Die verschiedenen kantonalen Massnahmen müssten vom Regierungsrat rasch beschlossen, umgesetzt und finanziert werden, doch werde auch in der besonderen Notlage das Parlament eng einbezogen.
Kanton Nidwalden: Hilfspaket von total 20 Millionen Franken
Der Nidwaldner Regierungsrat ermöglicht zusammen mit lokalen Banken im Rahmen eines Hilfspakets für Unternehmen Überbrückungskredite in der Höhe von 20 Millionen Franken. Der Kanton übernimmt die Bürgschaft von 85 Prozent der total gesprochenen Kreditsumme, was maximal 17 Millionen Franken entspricht. Die restlichen 3 Millionen Franken werden von den beteiligten Banken eingebracht, heisst es in der Mitteilung.
Beschlussbasis ist das Notrecht, sodass vorerst keine Zustimmung des Landrates erforderlich sei. Das Kantonsparlament werde bei der nächsten Sitzung über die Fortführung der vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen entscheiden.
Kanton Solothurn: Überbrückungsfonds von10 Millionen Franken
Der Regierungsrat hat die Einrichtung eines Überbrückungsfonds von 10 Millionen Franken für selbstständig Erwerbende beschlossen und Anfang der Woche bereits erste Zahlungen ausgelöst. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält 2000 Franken ausbezahlt. Das entspricht etwa einem halben Monatseinkommen eines Kleinstbetriebes (z.B. Coiffeuse, Taxifahrer, Floristin, Fitnesstrainer).
Selbstständig Erwerbenden steht zwar in den meisten Fällen im Rahmen der Erwerbsersatzordnung finanzielle Hilfe zu, doch bis diese Zahlungen über die Ausgleichskassen fliessen, brauche es etwas Zeit. Die Überbrückungshilfen sollen daher diesbezüglich sofort Entlastung schaffen und eine unbürokratische Unterstützung leisten.
Kanton Zug: Beiträge à fonds perdu von total 20 Millionen Franken
Der Kanton stellt für Einzelunternehmen, selbständig Erwerbende und Kleinunternehmen Beiträge à fonds perdu im Umfang von 20 Millionen Franken bereit, um mögliche Filialschliessungen, Konkurse und Kündigungen sowie weitere negative Folgen verhindern oder abfedern zu können.
Den Geschäftsbanken im Kanton Zug soll laut Mitteilung der Regierung subsidiär zu den Bundesmassnahmen eine Kreditausfallgarantie von 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Koordiniert werde sie von der Finanzdirektion und der Kantonalbank.
Kulturelle und wohltätige Organisationen will die Regierung mit 5 Millionen Franken unterstützen. Eine von 2021 bis 2023 befristete Senkung des Kantonssteuerfusses soll zudem als finanzpolitische Massnahme zur Konjunkturbelebung dienen, wobei dem Kanton dadurch mit jährlichen Mindereinnahmen von bis zu 40 Millionen Franken rechnet.
Kanton Appenzell Innerrhoden: Unterstützung aus Wirtschaftsförderungsfonds
Die Innerrhoder Regierung will in Härtefällen Unternehmen mit Beiträgen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds unterstützen, der momentan mit 3,5 Millionen Franken alimentiert ist. Auf diese Weise sollen laut Regierung Arbeitsplätze in strukturell gesunden Unternehmen erhalten werden. (sts / sda)