Weggis sieht sich in Vorgehen für Rigi-Bahn-Projekt bestärkt
Der Gemeinderat von Weggis kontert Vorwürfe von Umweltorganisationen, im Planverfahren zum Gondelbahnprojekt der Rigi Bahnen Verfahrensvorschriften verletzt zu haben. Er sieht sich durch ein Schreiben des BAV darin bestärkt, korrekt vorgegangen zu sein.
Quelle: Rigi Bahnen AG
Seilbahn Weggis-Rigi-Kaltbad, Symbolbild.
Die Rigi Bahnen wollen die Luftseilbahn Weggis-Kaltbad durch eine Gondelbahn ersetzen. Das Projekt ist wegen seinen Masten und der Tatsache, das Wald gerodet werden muss, umstritten. Gegen die Nutzungsplanung sind Mitte Dezember 14 Einsprachen eingegangen, weil Umwelt- und Verfahrensvorschriften verletzt worden seien.
Im Zentrum der Kritik steht der durch den Wald führenden Seilbahnkorridor, den die Gemeinde als Nutzungszone in ihre Zonenplanung aufnehmen will. Die Kritiker führen an, die Gemeinde wollten den Korridor «auf Vorrat» schaffen. Damit der Wald der Nutzungszone zugewiesen werden könne, brauche es zuerst aber eine Rodungsbewilligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Gemeinderat wies diese Kritik nun zurück. Er sei korrekt vorgegangen, als er entschieden habe, vor dem Plangenehmigungsverfahren durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) die kommunale Nutzungsplanung durchzuführen.
An Abstimmung festhalten
Der Gemeinderat stützt sich auf ein Schreiben des BAV. Dieses habe bestätigt, dass die Umweltaspekte erst im Plangenehmigungsverfahren umfassend ermittelt und abgewogen würden. Die Schaffung eines Seilbahnkorridors durch die Gemeinde greife dem nicht vor und habe rechtlich keine präjudizierende Wirkung.
Der Gemeinderat will deswegen an der geplanten Urnenabstimmung über den Zonenplan festhalten und nach den Einspracheverhandlungen die Abstimmungsunterlagen vorbereiten. Damit sollen die Stimmberechtigten entscheiden können, ob sie am geplanten Ort eine Seilbahn wollen oder nicht.