Viererfeld-Abstimmung der Stadt Bern kann am 12. März stattfinden
Die Stadtberner Stimmberechtigten können am 12. März über die Viererfeld-Überbauung abstimmen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat einer dritten Beschwerde gegen die Vorbereitungen des Urnengangs die aufschiebende Wirkung entzogen.
Quelle: zvg
Visualisierung: Ungefähr so sollen das Berner Vierer- und Mittelfeld dereinst aussehen. Geplant sind unter anderem eine Grossüberbauung sowie ein Stadtteilpark.
Die Beschwerdeführenden rügten unter anderem eine ungenügende Aufnahme der gegnerischen Argumente in der Abstimmungsbotschaft.
Eine inhaltliche Beurteilung der jüngsten Beschwerde noch vor der Abstimmung sei aufgrund der knappen Zeitverhältnisse nicht möglich, teilte das Regierungsstatthalteramt am Dienstag mit. Aktuell habe ein Teil der Stimmberechtigten bereits brieflich abgestimmt.
Eingriff in politische Rechte
Eine Verschiebung der Abstimmung würde in die politischen Rechte der Stimmberechtigten eingreifen, hält Regierungstatthalterin Ladina Kirchen weiter fest. Eine Absetzung der Abstimmung wäre ausserdem mit erheblichen Kosten verbunden. In der Sache wird die Statthalterin nach der Abstimmung entscheiden.
Beim Urnengang vom 12. März entscheiden die Stimmbürger der Stadt Bern über Ausgaben von 124,6 Millionen Franken für Strassen, einen öffentlichen Park und andere Infrastrukturanlagen für die geplante Überbauung auf dem Vierer- und Mittelfeld. Dort soll ein neues Stadtquartier mit über 1000 Wohnungen entstehen. Die Vorlage ist umstritten. (sda/pb)