Verkehrsanbindung Thal SO: Regierungsrat sucht nach Lösungen
Nach dem Scheitern des Millionenprojekts für die Umfahrung Klus in Balsthal SO durch das Bundesgericht nimmt der Solothurner Regierungsrat einen neuen Anlauf zur Verbesserung der Verkehrssituation. Eine Projektstudie soll Lösungen aufzeigen.
Quelle: zvg
Modell der Umfahrungsstrasse in der Balsthaler Klus, die sich nach einem Entscheid des Bundesgerichts im März als nicht bewilligungsfähig erwies.
Der Regierungsrat wolle in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur die Machbarkeit der Umfahrungsstrasse in einer Projektstudie verifizieren und das Vorhaben optimieren, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Montag. Letztlich geht es um Absprachen mit den eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege sowie Natur- und Heimatschutz.
Das Ziel sei, in nützlicher Frist das Verkehrsproblem für alle Verkehrsteilnehmer in der Klus zu lösen. Dabei sollten bei einem Umfahrungsprojekt die hohen Anforderungen an das schützenswerte Orts- und Landschaftsbild berücksichtigt werden. Die Ausgangslage mit der Siedlungsstruktur im Bezirk Thal sei nicht vergleichbar mit urbanen Strukturen.
Verzicht auf Umfahrung als Möglichkeit
Sollte die Projektstudie positive Resultate liefern, wird mittelfristig das Bewilligungsverfahren angestrebt, wie der Regierungsrat festhielt. Könne die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit für eine Projektanpassung jedoch nicht nachgewiesen werden, solle auf eine Umfahrungslösung verzichtet werden.
Der Handlungsbedarf ist laut Regierungsrat gross, und die Bevölkerung erwartet rasche Verbesserungen. Daher werde Tempo 30 auf der Kantonsstrasse im Städtchen Klus geprüft. Es solle rasch umgesetzt werden. So könne die Belastung der Anwohner verringert werden.
Das vom Volk bewilligte 74-Millionen-Projekt für die Umfahrung erwies sich nach einem Entscheid des Bundesgericht im März als nicht bewilligungsfähig. Das Projekt widerspricht den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzes. Konkret war das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde des Regierungsrats gegen einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts eingetreten.