Umzonung beim Verkehrshaus: Luzerner Regierung erteilt grünes Licht
Die Luzerner Kantonsregierung hat die Umzonung eines Gebiets beim Verkehrshaus von einer Zone für öffentliche Zwecke in eine Sonderzone genehmigt. Die dazu noch hängige Verwaltungsbeschwerde weist sie ab.
Quelle: Verkehrshaus der Schweiz
Das Verkehrshaus der Schweiz will sein Hochhausgebäude (braunes Gebäude, mitte hinten) energetisch sanieren und für andere Nutzungen öffnen.
Das Verkehrshaus der Schweiz will sein Hochhausgebäude energetisch sanieren. Zudem sollen im heutigen Bürogebäude auch andere Nutzungen möglich werden. Geplant ist unter anderem Beherbergungsbetrieb mit 200 Betten. Ein möglicher Kandidat dafür wäre die Jugendherberge Luzern. Sollte dies nicht klappen, wird eine andere Hotelnutzung angestrebt.
Damit dies möglich wird, muss das Areal von der Zone für öffentliche Zwecke in eine Sonderzone umgezont werden. Mit der Umzonung werden weitere baurechtliche Bestimmungen definiert, etwa zur Fassadenhöhe und zur Überbauungsziffer. Dies im Unterschied gegenüber der Zone für öffentliche Bauten, in der jedes Bauvorhaben individuell bezüglich Volumen und Höhen beurteilt werden muss.
Einsprache gegen Umzonung
Die Pläne des Verkehrshauses stiessen aber auf Widerstand. Mehrere Anwohner hatten im Frühling 2023 gegen die Umzonung Einsprache eingelegt. Der Luzerner Stadtrat empfahl dem Grossen Stadtrat diese grösstenteils abzuweisen. Einzig in Sachen maximale Fassadenhöhe von notwendigen Anbauten und einzelnen Ausstellungsobjekten wollte er den Einsprechern entgegenkommen.
Im Mai 2023 genehmigte der Grosse Stadtrat daraufhin eine Teilrevision des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements. Gegen den Beschluss wurde aber eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Der Luzerner Regierungsrat hat diese nun abgewiesen und die Umzonung genehmigt, wie er am Mittwoch mitteilte. Die von der Stadt beabsichtigte Umzonung sei recht- und zweckmässig. (pb/mgt/sda)