Umfahrung Le Locle: Vergabe für Vorbereitungsarbeiten aufgehoben
Die Vergabe für die Vorbereitungsarbeiten der Umfahrungsstrasse für Le Locle NE ist aufgehoben. Das Astra hätte den Empfänger des Zuschlags wegen des unzureichenden Angebots ausschliessen müssen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Quelle: Andreas Faessler - Own work wikimedia CC BY-SA 4.0
Blick auf die Gemeinde Le Locle. (Symbolbild)
Das Bundesamt für Strassen (Astra) hatte den Zuschlag Ende Mai vergangenen Jahres an ein Konsortium vergeben, das ein Angebot in der Höhe von rund 6,4 Millionen Franken gemacht hatte. Die zweitplatzierte Firma im Verfahren reichte gegen die Zuschlagserteilung Beschwerde ein. Ihr Angebot beläuft sich auf rund 8,4 Millionen Franken.
Wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, kritisiert die Beschwerdeführerin, das Angebot des Konsortiums sei anormal tief. Es entspreche nicht den Anforderungen der Ausschreibung, was zum Ausschluss vom Verfahren hätte führen müssen.
Erneute Prüfung durch Astra
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Firma gutgeheissen und das Konsortium ausgeschlossen. Der Zuschlag geht nun aber nicht automatisch an die Beschwerdeführerin. Vielmehr muss das Astra nun prüfen, ob diese alle Anforderungen dafür erfüllt.
Die Ausschreibung umfasst Bauleistungen für die Erstellung einer Umleitungsstrecke, die Einrichtung von Baustellenbereichen, die Renaturierung von Bächen und Umweltmassnahmen. Diese Arbeiten sind Teil der Vorbereitungsarbeiten für den Sektor Le Locle West des Projekts zur Umfahrung der Stadt Le Locle. (sda/pb)
(Urteil B-2686/2022 vom 16.1.2023)