Rückschlag für zivile Nutzung von Militärflugplatz Dübendorf
Die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf im Kanton Zürich in ein ziviles Flugfeld verzögert sich wohl um Jahre. Der Grund sind neu erkannte Probleme mit Flughöhen und Koordinationsschwierigkeiten mit dem Flughafen Zürich.
Die Umnutzung des Militärflugplatzes wurde im August 2014 vom Bundesrat beschlossen. Geplant ist eine Dreifachnutzung mit Innovationspark für das Gewerbe, militärischer Bundesbasis und einem zivilen Flugbetrieb, in erster Linie für Businessjets.
Im Laufe der Projektentwicklung zeigte sich aber, dass private Grundstücke sehr tief überflogen würden, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation (Uvek) am Donnerstag mitteilte. Die Flughöhen wären nach Einschätzung des Uvek so tief, dass sich Grundeigentümer gegen die zivile Nutzung des Flugfeldes wehren könnten.
Um eine Duldung der Überflüge durchsetzen zu können, müssten die Grundeigentümer –entgegen der bisherigen Planung –in ihren Eigentumsrechten beschränkt werden. Die Flugplatz Dübendorf AG, die den Zuschlag für den Betrieb des Businessflugplatzes erhielt, verfügt jedoch nicht über die dazu nötigen Enteignungsrechte. Dafür bräuchte das Unternehmen eine Konzession.
Ein allfälliges Verfahren zur Erteilung einer Betriebskonzession würde aber laut dem Uvek mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Und unter Umständen müsste gar der Auftrag für den Betrieb des zivilen Flugfeldes neu ausgeschrieben werden.
Im Luftraum wird es eng
Als weiteres schwer lösbares Problem hat sich die Koordination des Flugbetriebes in Dübendorf mit dem des nahgelegenen Flughafens Zürich gezeigt. Schwierigkeiten gibt es bei der gemeinsamen Nutzung des Luftraumes. Die beiden Luftraum-Schutzbereiche überlappen sich teilweise, sodass aus Sicherheitsgründen eine stärkere Abstimmung zwischen Flughafen und Flugplatz notwendig ist.
Eine Studie soll nun aufzeigen, ob der Flugbetrieb in Dübendorf überhaupt wie 2014 geplant realisierbar ist, ohne die Kapazitäten des Flughafens Zürich einzuschränken. Letzteres ist aber laut dem Uvek keine Option. Linien- und Charterflüge auf dem Landesflughafen Kloten geniessen gegenüber der in Dübendorf geplanten Geschäftsfliegerei Priorität.
Wie es mit dem Business-Flugplatz in Dübendorf weitergeht, ist unklar. Der Bund will das weitere Vorgehen in Rücksprache mit dem Kanton Zürich klären, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der zivilen Luftfahrt in Dübendorf zu entwickeln.
Der Zürcher Regierungsrat kritisierte in einer ersten Stellungnahme, dass «so grundlegende Fragen betreffend Sicherheit und Grundeigentum», erst kurz vor dem Abschluss des Planungsprozesses auftauchten. Der Regierungsrat erwartet jetzt vom Bund, dass dieser die Klärung der sicherheitstechnischen Aspekte und der Eigentumsfragen federführend in Angriff nimmt.
Quelle: Meier Hug Architekten, Zürich
Visualisierung des geplanten Besucherzentrums, in dem es eine Aussichtsterrasse, Versammlungsräume und Gastronomie geben soll.
Innovationspark nicht tangiert
Nicht direkt betroffen von den neuen Entwicklungen ist der auf dem Flugplatzareal geplante Innovationspark. Die Arbeiten können wie geplant fortgeführt werden. Die erste Ausbauetappe –die Umnutzung bestehender Hallen –hat bereits begonnen.
Weitergeführt wird unter der Leitung der Luftwaffe der heutige militärische Flugbetrieb. Das Verteidigungsdepartement will den Militärflugplatz Dübendorf weiterhin mindestens als Helikopterbasis nutzen. Auch die Blaulicht-Organisationen können den Flugplatz weiterhin nutzen. (sda)