11:31 BAUPROJEKTE

Raum um Wankdorfstadion in Bern soll besser genutzt werden

Teaserbild-Quelle: Sandstein - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 3.0

Der Windschutz im Stadion Wankdorf in Bern sowie die Beschattung des danebenliegenden Quartierplatzes sollen verbessert werden. Zusätzlich ist eine Aufstockung des Solitärgebäudes südlich des Quartierplatzes um zwei Etagen geplant.

Stadion Wankdorf Bern

Quelle: Sandstein - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 3.0

Blick auf das Stadion Wankdorf in Bern.

Das Fussballstadion, das Einkaufszentrum, der Quartierplatz sowie das Solitärgebäude wurden 2005 erstellt. Inzwischen habe sich gezeigt, dass die bauliche Ausnutzung des Leerraums im Stadion optimierbar sei, wie der Gemeinderat der Stadt Bern am Mittwoch mitteilte. Das Areal befindet sich im Eigentum der Burgergemeinde Bern. 

Stadion soll winddicht geschlossen werden

Die Baurechtsnehmenden – die Stockwerkeigentümergemeinschaft Wankdorf Center Bern, bestehend aus der UBS Fund Management (Switzerland) AG, der BSC Young Boys AG und der Personalvorsorgestiftung der CSL Behring AG – streben nun eine winddichte Schliessung der heute offenen Seiten während Veranstaltungen sowie eine Weiterentwicklung der bestehenden Baustruktur an.

Um die baulichen Anpassungen und die Verdichtung realisieren zu können, ist laut der Stadt planungsrechtlich die Ablösung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Stadion Wankdorf durch eine Überbauungsordnung (ÜO) nötig. Diese ermögliche eine Innenentwicklung von 25'000 bis 30'000 Quadratmetern oberirdischer Geschossfläche.

Aufstockung um zwei Etagen

Mit dem umfassenden Windschutz des Stadions könne zugleich auch das Quartier besser vor Lärm geschützt werden, heisst es weiter. Auf Basis der ÜO beabsichtigt Wankdorf Center Bern zudem im Stadionbereich eine Erweiterung des Dienstleistungs- und Gastroangebots. Eine Wohnnutzung ist gemäss Mitteilung ausgeschlossen.

Dazu soll das Solitärgebäude südlich des Quartierplatzes um zwei Stockwerke erhöht werden und künftig zusätzliche Büroräume beinhalten. Denkbar seien auch weitere Dienstleistungen und Gastgewerbe sowie Werk- und Produktionsstätten. Eine Wohnnutzung sei hier aber ebenfalls ausgeschlossen, heisst es weiter.

Die öffentliche Mitwirkung der Überbauungsordnung startet am 12. Oktober und läuft bis am 14. November 2023. Da es sich laut Mitteilung um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, werden der Stadtrat und die Stimmberechtigten über die Vorlage befinden können. Die Volksabstimmung finde voraussichtlich im Sommer 2025 statt. (pb/mgt/sda)


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