«Pfrundhaus» in Steinerberg SZ soll durch Neubau ersetzt werden
Das «Pfrundhaus» in Steinerberg SZ wird nicht unter Schutz gestellt. Das hat der Schwyzer Regierungsrat entschieden. Die Gemeinde kann das Gebäude aus dem 17. Jahrhundert damit abreissen und durch einen Neubau mit Alterswohnungen ersetzen.
Quelle: zvg, Kanton Schwyz
Von links nach rechts: Gemeindepräsident Felix Reichlin, Landesstatthalter Michael Stähli und Kantonsrat Max Helbling vor dem heutigen «Pfrundhaus» in Steinerberg SZ.
Der Regierungsrat habe im Hinblick auf eine bauliche Lösung am Standort des «Pfrundhauses» in Steinerberg die Frage der Schutzwürdigkeit geklärt, wie das Schwyzer Bildungsdepartement am Freitag mitteilte. Demnach entschied sich die Regierung nach einer Analyse sowie wissenschaftlichem und baufachlichem Befund gegen eine Aufnahme des Gebäudes ins kantonale Schutzinventar.
Das «Pfrundhaus» steht an repräsentativer Lage neben der Kirche und dem Pfarrhaus im historischen Zentrum der Gemeinde Steinerberg. Die markante Lage, der noch vorhandene, geschichtsträchtige Strassenraum von Steinen Richtung Steinerberg sowie die von Weitem sichtbare Situation seien von hoher ortsbaulicher Bedeutung, schreibt das Departement.
Die Verhältnismässigkeit zwischen historischem Stellenwert, architektonischer Qualität und Wirtschaftlichkeit stelle eine grosse Herausforderung dar. In dieser Abwägung müsse sich ein möglicher Neubau rechtfertigen lassen. Der Regierungsrat befürworte deshalb einen Ersatzneubau, der Rücksicht auf die besondere örtliche Situation nimmt.
Ersatzneubau mit Alterswohnungen
Mit Unterstützung der Fachstelle für Denkmalpflege des Schwyzer Bildungsdepartements hat sich die Gemeinde Steinerberg im Rahmen eines qualifizierten Studienauftragsverfahrens deshalb für das Siegerprojekt «Belvedere» entschieden.
Das Projekt für den geplanten Neubau überzeuge durch seine ökonomischen und ökologischen Qualitäten, wahre das prägende Orts- und Landschaftsbild von Steinerberg, nehme die charakteristischen Merkmale des Ortsbildes au und erfülle als Nachfolgebau die hohen gestalterischen und denkmalpflegerischen Anforderungen, heisst es weiter.
Mit dem Entscheid könne die von der Gemeinde Steinerberg beabsichtigte Planung und Realisierung von zeitgemässen Alterswohnungen im Dorfkern nun angegangen werden. (mgt/pb/sda)