Neues Theater Luzern: Urteil zu Jury-Entscheid wird nicht weitergezogen
Die unterlegenen Wettbewerbsteilnehmer ziehen das Kantonsgerichtsurteil zum Jury-Entscheid für den Luzerner Theater-Neubau nicht ans Bundesgericht weiter. Die Projektüberarbeitung könne damit in Kürze starten, teilte der Stadtrat am Montag mit.
Quelle: Ilg Santer Architekten, Zürich
Visualisierung: Im Siegerprojekt bleibt das alte Theatergebäude von 1839 bestehen und wird mit einem Anbau in Richtung Jesuitenkirche ergänzt.
Im
vergangenen Dezember hatte die Stadt nach einem zweistufigen
Architekturwettbewerb mit über 100 Vorschlägen verkündet, wie das neue Luzerner
Theater dereinst aussehen soll. Das von der Jury präferierte Projekt «überall»
überraschte mit dem Erhalt des heutigen Theatergebäudes.
Insgesamt neun Beschwerden eingereicht
Mehrere
Teilnehmende, die im ersten Wertungsrundgang beurteilt, aber vom Preisgericht
nicht für die zweite Runde qualifiziert worden waren, hatten Beschwerden beim
Kantonsgericht eingereicht. Insgesamt reichten neun Architekturunternehmungen
Verwaltungsgerichtsbeschwerden ein. Auf vier Beschwerden trat das Gericht aus
«prozessualen Gründen» nicht ein.
Die fünf verbliebenen Beschwerden wies das Kantonsgericht im Mai ab. Diese
Projekte sahen jeweils ein zweites Untergeschoss vor. Die
Wettbewerbsvorschriften legten fest, dass Einbauten unter ein Niveau von 425
Meter über Meer technisch machbar sind, jedoch mit grossen geotechnischen
Risiken verbunden und wirtschaftlich vermutlich kaum realisierbar seien.
Das Kantonsgericht kam diesbezüglich zum Schluss, dass es «im Ermessenspielraums des Preisgerichts» liege, die im Wettbewerbsprogramm vermerkten Risiken zu gewichten und andere Lösungen vorzuziehen. Ein solches Vorgehen sei rechtlich zulässig und widerspreche den Wettbewerbsvorschriften nicht, wie es festhielt.
Quelle: Ilg Santer Architekten, Zürich
Visualisierung: Die Erweiterung beherbergt künftig den Grossen und Mittleren Saal. Im Altbau sind die Publikumsbereiche untergebracht.
Projekt wird überarbeitet
Wie
der Luzerner Stadtrat nun am Montag mitteilte, wollen die Beschwerdeführenden
das Urteil des Kantonsgerichts nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Somit
könne das Projekt «überall» der Architekten Ilg Santer Zürich für den
120-Millionen-Franken-Bau definitiv weiter geführt werden.
Verschiedene
Kritikpunkte aus dem Jurierungsprozess werden nun geprüft und wo möglich
verbessert, wie es weiter heisst. Ebenso flössen Diskussionspunkte aus der
Öffentlichkeit in die Überarbeitung ein. Dazu gehörten neben anderen die Zugänglichkeit der
öffentlichen Räumlichkeiten, das Gastronomieangebot, die Saalgrössen sowie das
Volumen des Gebäudes.
Laut Stadtrat ist damit zu rechnen, dass der Überarbeitungsprozess rund ein halbes Jahr in Anspruch nimmt. Danach wird das Ergebnis in einer parlamentarischen Vorlage erläutert und zusammen mit dem Antrag für den Projektierungskredit dem Grossen Stadtrat vorgelegt. (pb/sda)