Luzerner Kleintheater könnte in LUPK-Neubau integriert werden
Das Luzerner Kleintheater verbleibt möglicherweise am Bundesplatz. Das Theater könnte im geplanten Neubau der Luzerner Pensionskasse (LUPK) integriert werden. Dies zeigt eine Machbarkeitsstudie, wie die LUPK am Dienstag mitteilte.
Quelle: Nienetwiler - Eigenes Werk wikimedia CC BY 2.5 CH DEED
Aufnahme von 2011: Das Kleintheater in Luzern könnte gemäss einer Machbarkeitsstudie im Neubau der LUPK integriert werden.
Vor einem Jahr wurde publik, dass die LUPK das 1962 erbaute Gebäude am Bundesplatz 14 abreissen und durch einen Neubau ersetzen will. Eine Bühne war im Projekt zunächst nicht vorgesehen, das Kleintheater sah seine Existenz bedroht. Ein Jahr später sieht die Zukunft des 1967 von Emil Steinberger gegründeten Theaters wieder besser aus.
Die LUPK hält zwar am Abriss der Liegenschaft fest. Das Gebäude sei sanierungsbedürftig, durch den Schadstoff Naphtalin belastet und ein Neubau unumgänglich, heisst es in der Mitteilung von Dienstag. Geplant ist laut der LUPK ein Neubau in Holzelementbauweise im Minergiestandard.
Jedoch zeigt nun eine Machbarkeitsstudie, dass das Kleintheater mit seinem Betriebskonzept im neuen Gebäude integriert werden könnte. Erstellt wurde diese gemäss Mitteilung durch die LUPK mit externen Experten. Das Kleintheater sei bei der Erarbeitung aktiv eingebunden gewesen, heisst es weiter.
Kleintheater hat ein Jahr Zeit
Der Ball liegt gemäss Communiqué nun beim Kleintheater. Die LUPK gibt diesem ein Jahr Zeit, sich für oder gegen den Standort am Bundesplatz zu entscheiden. Das Kleintheater prüft auch einen Standort an der Himmelrichstrasse in Luzern, die sich im selben Quartier befindet.
Mit der vorliegenden Analyse würden nun alle wesentlichen Grundlagen für einen Standortentscheid vorliegen, erklärte der Stiftungsrat des Kleintheaters in der LUPK-Mitteilung. Er werde die Zeit nutzen, um die notwendigen Abklärungen zu treffen.
Kein LUPK-Geld für das Theater
Bei einem Entscheid für den Standort Bundesplatz liege die unternehmerische Verantwortung aber beim Kleintheater, hält die LUPK fest. Sie könne das Theater finanziell nicht unterstützen. Sie habe den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Versicherten über die von Dritten zu stellen.
Entscheidet sich das Kleintheater gegen den Standort Bundesplatz, ist das geplante LUPK-Bauprojekt nicht gefährdet. Dieses bleibe flexibel, teilte die Pensionskasse mit. Sie könne die Planung des Neubaus auch ohne Kleintheater fortsetzen.
Unabhängig vom Standortentscheid kann der Theaterbetrieb noch bis im Sommer 2029 an der bestehenden Spielstätte am Bundesplatz weitergeführt werden. Bis zu diesem Termin hat die LUPK das bestehende Mietverhältnis auf Wunsch des Kleintheaters verlängert. (pb/sda)