13:52 BAUPROJEKTE

Kantonsspital St. Gallen: Denkmalschutz statt Rückbau für Haus 04?

Teaserbild-Quelle: Bobo11, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, wikimedia.org

Im Zuge des gross angelegten Erneuerungsprojektes des St. Galler Kantonsspitals soll das Spitalhochhaus 04 rückgebaut werden. Doch möglicherweise könnte es nun, während die Bauarbeiten bereits laufen, unter Schutz gestellt werden.

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Quelle: Bobo11, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, wikimedia.org

Blick auf das Kantonsspital im 2009.

Zurzeit wird das Kantonsspital in St. Gallen für 540 Millionen umfassend erneuert und erweitert. Läuft alles nach Plan, sollen die Abreiten 2028 angeschlossen sein. Aktuell laufen die Bauarbeiten auf Hochtouren. Doch ob sich das Projekt tatsächlich in jeder Hinsicht so umsetzen lässt, wie ursprünglich einmal geplant, dürfte aktuell nicht ganz klar zu sein. Dies geht aus einem Artikel der heutigen Ausgabe des St. Galler Tagblatts hervor.

Denn damit das Spital ausgebaut werden kann, soll das Haus 04 rückgebaut werden. Mit einer Höhe von 78 Metern gilt das 1975 in Betrieb gegangene Gebäude aus der Feder der St. Galler Architekturbüros Bärlocher + Unger sowie Müller + Macinacani als höchstes Gebäude der Stadt. Und es prägt das Stadtbild. Wie das Tagblatt berichtet, hatte das Kantonsspital 2019 bei der Stadt um eine verbindliche Klärung des Schutzstatus des Hochhauses ersucht und ebenso um eine Absicherung der Bewilligungsfähigkeit eines Rückbaus. Derzeit wird es nicht im Inventar der schutzwürdigen Bauten St. Gallens gelistet.

Schützenswertes Spitalhochhaus

Mittlerweile leigt das Gutachten vor und befindet sich laut dem Artikel bei den zuständigen Stellen in Vernehmlassung. Wie Niklaus Ledergerber, der Leiter der städtischen Denkmalpflege, gegenüber Zeitung erklärt, habe das Gebäude eine Bedeutung und einen schutzwürdigen Charakter, zu diesem Schluss sei der Gutachter gekommen. Weiter berichtet das Tagblatt, dass der Architekturhistoriker, der das Gutachten verfasst hat, empfiehlt, das Haus 04 als schützenswert einzustufen. „Im Departement Immobilien und Betrieb des Kantonsspitals St. Gellen weiss man vom Ergebnis des Gutachtens“, heisst es. „Die Verantwortlichen des Spitals stünden diesbezüglich im Gespräch mit den Fachleuten der städtischen und kantonalen Denkmalpflege.“

Zu welchem Zeitpunkt der Stadtrat über den Antrag der Denkmalpflege respektive über Schutzwürdigkeit von Haus 04 entscheidet steht noch nicht fest. Sicher ist wohl, dass der Entscheid für Diskussionen sorgen wird. Und je nachdem Folgen für das Kantonsspital hat. (mai)


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