Kantonales Verfahren für Windkraftanlagen für den Kanton Luzern
Für grosse Windkraftanlagen und Reservekraftwerke im Kanton Luzern soll ein kantonales Plangenehmigungsverfahren geschaffen werden. Damit brauchen solche Anlagen keine Bewilligung der Standortgemeinde mehr. Dies hat der Kantonsrat beschlossen.
Mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren soll der Ausbau der
Windenergie beschleunigt werden. Laut der Parlamentsmehrheit haben Kommunale Verfahren den Nachteil, dass Einzelinteressen in der Standortgemeinden grosse Projekte, die von einem öffentlichen Interesse seien, verzögern oder verhindern könnten. Kantonale
Plangenehmigungsverfahren gibt es auch im Strassenbau.
Die entsprechende Revision des Planungs- und Baugesetzes hat das Parlament heute Montag nach
zweiter Lesung mit 83 zu 27 Stimmen gutgeheissen. Dagegen votierte die
SVP, Parteipräsidentin Angela Lüthold kündigte das Referendum an.
In erneuerbare Energien investieren, statt Reservekraftwerk bauen
Zu diskutieren gab die nicht unumstrittene Windkraft im Gegensatz zur ersten Lesung in der zweiten Beratung nicht mehr. Einen Antrag gab es aber zu einem möglichen Reservekraftwerk. Dieses soll im Winter für den Fall, dass es zu wenig Strom gibt, zur Verfügungstehen.
Sara Muff (SP) sprach sich dagegen aus, dass ein kantonales Plangenehmigungsverfahren für Reservekraftwerke im Gesetz verankert wird. Das Geld werde besser in erneuerbare Energien investiert als in solche Kraftwerke, sagte sie. Regierungsrat Fabian Peter (FDP) wies darauf hin, dass es derzeit im Kanton Luzern keinen Standort für ein Reservekraftwerk gibt. Der neue Gesetzesartikel sei aber wichtig für den "Fall der Fälle", im Wissen, dass das Kraftwerk hoffentlich nie gebraucht wird. Ein Reservekraftwerk sei eine Art Versicherung und würde nur wenige Stunden pro Jahr laufen.
Der Kantonsrat bestätigte das Plangenehmigungsverfahren für Reservekraftewerk mit 82 zu 26 Stimmen. (sda/mai)