Grenzbrücke zwischen Lustenau und Au muss ersetzt werden
Die Grenzbrücke über den Rhein zwischen Lustenau A und Au SG muss ersetzt werden. Geprüft wird dabei auch, ob sich ein neuer Standort für die Brücke positiv auf das Stauaufkommen auswirken könnte.
Quelle: Böhringer Friedrich BY-SA 2.5 Wikimedia Commons
Die Grenzbrücke zwischen Lustenau und Au muss ersetzt werden.
Bis Ende 2023 sollen verschiedene Varianten ausgearbeitet werden. Als möglicher Baubeginn wurde das Jahr 2032 genannt, wie der Kanton St. Gallen und das Land Vorarlberg am Donnerstag in einer gemeinsamen Medienmitteilung schrieben.
Das Land Vorarlberg und der Kanton St. Gallen haben die Planung für den Neubau in die Wege geleitet. Die Partner – zu denen auch die Gemeinden Lustenau und Au sowie die Zollverwaltungen und die Grenzpolizei gehören – wollen den Brückenneubau auf wichtige andere Vorhaben wie etwa das Hochwasserschutzprojekt Rhesi oder die geplante Bodensee-Schnellstrasse (S18) abstimmen, hiess es.
Neuer Standort wird geprüft
Seit 1957 bildet die Rheinbrücke Lustenau-Au eine wichtige Verbindungsachse, die im Schnitt täglich 14'500 Fahrzeuge befahren, darunter rund 1100 Lastwagen. Sie befindet sich in der Mitte des Gemeindegebiets von Lustenau, womit die regelmässigen Staus an der EU-Aussengrenze starke Auswirkungen auf das Siedlungsgebiet haben.
«Deshalb wird mit dem Variantenstudium auch untersucht, ob ein neuer Standort der Brücke zu einer Verkehrsentlastung der Anwohnerschaft und Betriebe führen könnte», so Landesrat Marco Tittler (ÖVP). Die Kosten des Variantenstudiums in Höhe von 410'000 Franken teilen sich das Land Vorarlberg und der Kanton St. Gallen.
Ende 2023/Anfang 2024 wird – je nach Variante – ein Wettbewerb für den Neubau ausgeschrieben. Die Kosten für den Bau der neuen Brücke könnten erst im Anschluss an den Wettbewerb beziffert werden, hiess es.