11:36 BAUPROJEKTE

Entwicklung Bahnhof Arth-Goldau: Kleineres Hochhaus und weniger Rodungen

Teaserbild-Quelle: zvg

Die Entwicklung der Südseite des Bahnhofs Arth-Goldau schreitet voran. Der Gemeinderat von Arth hat sich mit den Rigi Bahnen auf ein kleineres Hochhaus geeinigt, Abbruch-Pläne bestätigt und eine Reduktion der Rodungen beim Campus erwirkt.

Visualisierung Hochhaus Rigi Bahnen bei Bahnhof Arth-Goldau

Quelle: zvg

Visualisierung des Hochhauses der Rigi Bahnen AG von 2016: Nun soll das Gebäude 40 anstatt 55 Meter hoch werden.

Die Gemeinde beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Gebiet rund um den Neat-Bahnhof. Dazu hat der Gemeinderat nun Änderungen der Zonen- und Erschliessungsplanung verabschiedet, wie er am Dienstag mitteilte. Damit soll auf dem Areal Raum für Arbeiten, Wohnen und Tourismus entstehen. 

Hochhaus wird kleiner 

Die Rigi Bahnen AG plant so etwa beim Bahnhof ein Hochhaus. Dieses soll nun aber nicht wie geplant 55 Meter hoch werden. Die Gemeinde schloss mit den Bahnen nämlich eine Zusatzvereinbarung ab, in der sie sich auf ein 40 Meter hohes Hochhaus und auf 1000 Quadratmeter weniger Geschossflächen beschränken. 

Etwas weiter entfernt vom Bahnhof will der Kanton Schwyz die Kapazitäten des Berufsbildungszentrums und pädagogischer Hochschule längerfristig um gut 50 Prozent vergrössern. Aufgrund von Einsprachen beschloss die Gemeinde, die für den Campus-Bau zu rodende Fläche deutlich zu reduzieren und mit Aufforstungen im gleichen Gebiet vollständig zu kompensieren. 

Bahnhof Arth-Goldau

Quelle: Adrian Michael wikimedia CC BY-SA 3.0

Blick auf den Bahnhof Arth-Goldau. (Symbolbild)

Luxram-Gebäude mit Quecksilber belastet 

Abgewiesen hat der Rat dagegen Einsprachen gegen den Abriss der vier Gebäude Rigi-Bahnen-Depot, Luxram-Hauptgebäude, Milchküche und Villa Sonnenheim beim Bahnhof zugunsten einer Überbauung. Gutachter hatten lediglich das Luxram-Gebäude als erhaltenswert eingestuft, allerdings ist dieses mit Quecksilber belastet, weshalb es abgerissen werden soll. Der Rat habe die entsprechenden Abbruch-Vorentscheidgesuche gutgeheissen, hält er fest. 

Die betroffenen Einsprechenden haben bis im Juni die Möglichkeit, gegen die Entscheide Rechtsmittel zu ergreifen. Noch vor den Sommerferien sollte absehbar werden, wann der Erschliessungsplan und die beiden Zonenplanänderungen in die Gemeindeversammlung und Urnenabstimmung gebracht werden können. (sda/pb)


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