Bundesverwaltungsgericht: Teilniederlage für die Blausee AG im Streit im Zusammenhang mit Lötschberg-Basistunnel
Die Blausee AG hatte gegen die Sanierung von zwei Stollen im Vorfeld der Hauptarbeiten zum Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels Beschwerde erhoben. Auf diese ist das Bundesverwaltungsgericht nun nicht eingetreten. Eine weitere Beschwerde der Gesellschaft ist noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
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Blausee in der Gemeinde Kandergrund.
Mit der Sanierung sollen bestehende Mängel im Zugangsstollen Mitholz und im Dienststollen Kandertal behoben werden. Unter anderem dienen sie auch als Rettungsstollen. In seiner Genehmigung für den Teilausbau des Lötschbergbasistunnels hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Auflage gemacht, dass die Sanierungsarbeiten vor den Hauptarbeiten gemacht werden müssen.
Derweil befürchtet die Blausee AG, die Betreiberin des Hotels und der Forellenzucht im Kandertal, starke Auswirkungen des Baustellenbetriebs durch Lärm und mögliche Substanzabflüsse: Sie reichte deshalb gegen das Sanierungsprojekt Beschwerde ein. Weil es der Gesellschaft jedoch an einer besonderen Betroffenheit durch das Projekt fehlt, die über jene der Allgemeinheit hinausgeht, ist das Bundesverwaltungsgericht nun nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Belastete Materialien widerrechtlich im zwischen- und abgelagert?
Hängig ist allerdings eine weitere Beschwerde der Gesellschaft; Sie richtet sich gegen die Umweltverträglichkeit des Installationsplatzes Mitholz, der im Zusammenhang mit dem Lötschberg-Ausbau vorgesehen ist. Dieser ist Teil der Plangenehmigung, die das BAV im Juni 2022 erteilt hatte.
Im Steinbruch Mitholz sollen jahrelang belastete Materialien aus dem Lötschbergtunnel widerrechtlich zwischen- und abgelagert worden sein. Ausgewaschene Giftstoffe, so vermuten die Blauseebesitzer, führten in der Folge zu mehreren Fischsterben in der Fischzucht am Blausee. Dazu läuft ein Strafverfahren. (sda/mai)
(Urteil A-3339/2024 vom 21.10.2024)