Bundesgericht weist Beschwerden gegen Windparks in Bern und Neuenburg ab
Das Bundesgericht hat Beschwerden zu zwei in den Kantonen Bern und Neuenburg geplanten Windparks in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Die Projekte sehen insgesamt 27 Windkraftanlagen vor.
Quelle: BKW
Visualisierung zum geplanten «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» in Bern.
Es handelt sich dabei um die
Windparkvorhaben «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und
«Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern. Das Bundesgericht hat
dazu am Freitag drei Urteile veröffentlicht.
Beim Neuenburger Projekt brachten die
Beschwerdeführer Einwände bezüglich des kantonalen Richtplans vor. Sie
kritisierten insbesondere die interkantonale Koordination. Weiter rügten sie
die geschätzte Gesamtleistung und die damit zusammenhängende Einstufung des
Windparks als Projekt von nationaler Bedeutung.
Keinen Erfolg hatten die Gegner zudem mit
ihren Eingaben betreffend Lärmschutz, Schattenwurf sowie Gewässer-,
Landschafts- und Vogelschutz. Angesichts der zahlreichen Schutzmassnahmen,
welche die Behörden angeordnet haben, überwiegt laut Bundesgericht das
gewichtige öffentliche Interesse an der Stromproduktion.
Im Baubewilligungsverfahren werden jedoch
noch vertiefte Abklärungen zur Nutzung des Lebensraums von Steinadlern zu
treffen sein, wie aus den Erwägungen hervor geht. Gleiches gilt für die
konkreten Massnahmen gegen den Schattenwurf.
Beschwerden teilweise gutgeheissen
Gegen das Berner Projekt gingen zwei
Beschwerden ein. Das Bundesgericht hat sie bis auf einen Nebenpunkt ebenfalls
abgewiesen. Die vorgebrachten Einwände betrafen den kantonalen Richtplan, den
Lärm- und Landschaftsschutz, die nächtlichen Lichtmarkierungen für die
Luftfahrt sowie den Schutz von Fledermäusen.
Gutgeheissen hat das Bundesgericht eine der
Beschwerden in Bezug auf zwei provisorische Erddepots während der Bauarbeiten.
Hier wurden die Auflagen zum Amphibienschutz ergänzt.
Das beteiligte Energie- und
Infrastrukturunternehmen BKW Energie AG zeigte sich am Freitag erfreut über dem
Bundesgerichtsentscheid:
«Dieser Entscheid des Bundesgerichts ist
für uns von grosser Bedeutung. Der BKW ist es ein Anliegen, die Windkraft in
der Schweiz voranzutreiben. Projekte wie dieses auf dem Montagne de Tramelan
sind wichtige Stützen der künftigen Energieversorgung der Schweiz, da sie im
Winter besonders viel Strom produzieren», wie das Unternehmen mitteilte.
Auch die Partnerin der drei beteiligten
Neuenburger Gemeinden Val-de-Travers, Les Verrières und La Cote-aux-Fées, die
Betreibergesellschaft Verrivent AG, zeigte sich erfreut. Die Entscheidung werde
es ermöglichen, «mit lokaler, sicherer und nachhaltiger Produktion zur
Stromversorgungssicherheit beizutragen», teilte die Betreibergesellschaft am
Freitag mit.
Bis zu 126 Gigawattstunden
Das Projekt «Parc éolien de la
Montagne-de-Buttes» sieht 19 Windkraftanlagen mit einer voraussichtlichen
jährlichen Gesamtleistung von 95 Gigawattstunden (GWh) vor. Der Staatsrat des
Kantons Neuenburg wies Einsprachen gegen das Projekt 2019 ab.
Das kantonale Amt für Raumentwicklung und
Umwelt erteilte der Projektträgerin unter Auflagen die nötigen Bewilligungen.
Das Kantonsgericht wies 2020 Beschwerden von Helvetia Nostra und von
zahlreichen Privatpersonen ab. Diese gelangten ans Bundesgericht.
Beim «Parc éolien de la Montagne de
Tramelan» sind fünf Windkraftanlagen im Gebiet «Prés de la Montagne» und zwei
im Gebiet «Montbautier» mit einer voraussichtlichen Gesamtjahresleistung
zwischen 27 und 31 GWh geplant.
Das Projekt wurde 2015 in Volksabstimmungen
in den Gemeinden Tramelan und Saicourt angenommen. Das Berner Amt für Gemeinden
und Raumordnung bewilligte das Projekt unter Auflagen, wies Einsprachen ab und
erteilte die Baubewilligungen.
Dagegen wehrten sich die Gemeinde Genevez
JU und mehrere Personen erfolglos. Im Jahr 2021 wies das Berner
Verwaltungsgericht deren Beschwerden ab, worauf diese ans Bundesgericht
gelangten. (sda)
(Urteile 1C_48/2021, 1C_329/2021 und 1C_335/2021 vom 19.10. und 1.11.2023)