Bundesgericht stoppt Vorarbeiten für Lötschberg-Ausbau nicht
Die Vorarbeiten für den Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels können trotz hängiger Beschwerde vorangetrieben werden. Das Bundesgericht hat ein Gesuch der Blausee AG um aufschiebende Wirkung abgewiesen.

Quelle: Barbara Steinemann wikimedia CC BY-SA 4.0
Blausee in der Gemeinde Kandergrund.
Die Blausee AG hatte gegen die Sanierung von zwei Stollen im Vorfeld der Hauptarbeiten zum Teilausbau des Lötschberg-Ausbaus Beschwerde erhoben. Mit den Arbeiten sollen bestehende Mängel im Zugangsstollen Mitholz und im Dienststollen Kandertal behoben werden, da diese unter anderem als Rettungsstollen dienen.
Die Blausee AG betreibt eine Gastwirtschaft mit Hotel und eine Forellenzucht beim Blausee, der sich wenig unterhalb des Steinbruchs Mitholz befindet. Die Gesellschaft befürchtet im Zusammenhang mit den Bauarbeiten eine erneute Verschmutzung des Sees – zwischen 2018 und 2020 verendeten zahlreiche Fische in der Fischzucht.
Die Blauseebesitzer vermuten, dass ausgewaschene Giftstoffe Grund für die Fischsterben waren. So sollen im Steinbruch Mitholz jahrelang belastete Materialien aus dem Lötschbergtunnel widerrechtlich zwischen- und abgelagert worden sein.
Vorarbeiten können starten
Nun können die Vorarbeiten am Lötschberg-Basistunnel aber trotz der Beschwerde vorangetrieben werden: Das Bundesgericht hat das Gesuch der Gesellschaft um aufschiebende Wirkung abgewiesen.
Die Ausführungen der Blausee AG würden nicht aufzeigen, dass ohne die Aufschiebung der Arbeiten am Installationsplatz Mitholz Umwelt und Grundwasser beziehungsweise der Blausee und die grundwassergespeiste Fischzuchtanlage konkret gefährdet wären, heisst es in einer am Donnerstag publizierten Verfügung.
Weiter bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse am Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels und damit an der zügigen Fortsetzung der notwendigen Vorarbeiten, so das Bundesgericht. (sda/pb)
(Verfügung 1C_62/2025 vom 31.3.2025)