Bundesgericht: Gestaltungsplan Spital Uster berücksichtigt Ortsbild unzureichend
Wegen unzureichendem Ortsbildschutz und unzureichender Interessensabwägung hat das Bundesgericht den Gestaltungsplan des Spitals Uster aufgehoben. Der Stadtrat von Uster nimmt den Entscheid "mit Überraschung" zur Kenntnis.
Zuvor hätten drei kantonale Instanzen – der Baudirektion im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, das Baurekursgericht sowie das Verwaltungsgericht - den nun kritisierten Sachverhalt klar anders beurteilt, merkt der Stadtrat in seiner Stellungnahme zum Urteil an. „Der Kanton Zürich hat der Stadt Uster gar ausdrücklich eine ‚aus Sicht Ortsbild und Städtebau sehr sorgfältige und umsichtige Vorgehensweise bei der Erweiterung des Spitals‘ attestiert“, heisst es weiter.
Rettungsgebäude nicht vom Gerichtsentscheid betroffen
Der Entscheid des Bundesgerichts ist diese Woche bei der Stadt eingegangen. Nun gelte nicht mehr der 2016 an der Urne angenommene Gestaltungsplan, sondern die vormalige baurechtliche Ordnung, schreibt der Stadtrat. Für das Neubauprojekt „Vrenelisgärtli“ bedeutet dies, dass es in der aktuellen Form nicht mehr realisiert werden kann. Derweil ist das Rettungsgebäude, das sich bereits im Bau befindet, nicht vom Entscheid betroffen. Dies, weil es auf gültigen Bauvorschriften basiert. Eine Beschwerde von Anwohnern gegen das Rettungsgebäude hatte das Bundesgericht vergangenen November abgewiesen.
Es bestehe auch kein Zusammenhang zwischen dem Gestaltungsplan und der Abstimmung vom 15. Mai, heisst es in der Mitteilung weiter. Bei der Abstimmung gehe es um die Rechtsformänderung für den Zweckverband Spital Uster.
Kanton setzte Spital Uster provisorisch auf die Spitalliste
Nicht nur was die Baupläne anbelangt, sieht es für das Spital Uster aktuell schwierig aus. Mitte März hatte der Kanton Zürich entschieden, die bestehenden Leistungsaufträge des Spitals Uster nur noch bis Ende 2025 provisorisch zu führen. Wie das Spital in einer Medienmitteilung dazu anmerkte, sei den Verantwortlichen auch schon lange im Vorfeld zum Entscheid bewusst gewesen, dass das ursprünglich vom Volk gutgeheissene Bauvorhaben von 349 Millionen Franken und inzwischen bereits um rund 70 Millionen redimensionierte Bauvorhaben so nicht umgesetzt werden konnte.
Das Projekt hätte überarbeitet werden sollen. Dies, wegen der laut Spital im Gesundheitswesen geänderten Rahmenbedingungen aber auch wegen das nahegelegene GZO Spital Wetzikon, das bereits ein grosses Bauvorhaben umsetzt. (mgt/sda/mai)