12:01 BAUPROJEKTE

Bundesgericht: Besitzer von Schloss Thielle muss illegale Bauten abbrechen

Teaserbild-Quelle: Paebi - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 4.0

Der Besitzer von Schloss Thielle am rechten Ufer des Zihlkanals bei Gals BE muss alle Bauten und Anlagen abbrechen, die ohne Bewilligung im Naturschutzgebiet errichtet wurden. Das hat das Bundesgericht entschieden. 

Schloss Thielle in Gals BE

Quelle: Paebi - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 4.0

Blick auf das Schloss Thielle am rechten Ufer des Zihlkanals in der Gemeinde Gals.

Die Bauten seien illegal erstellt worden, stellte das höchste Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest. Es stützte damit den Entscheid der Vorinstanz. 

Das bernische Amt für Landwirtschaft und Natur (Lanat) hatte 2016 festgestellt, dass rund um das Wasserschloss in Gals BE Bauten ohne Bewilligung errichtet worden waren. Die nachträglichen Bau- und Ausnahmegesuche für einen Bootssteg, Bauten entlang der Schlossmauer und Kleinbauten entlang der Uferböschung wurden abgelehnt. 

Im September 2021 wechselte das Schloss den Besitzer. Die Beschwerden des alten und des neuen Eigentümers wurden vom bernischen Verwaltungsgericht abgewiesen. 

Alle Bauten nach 1975 errichtet

In seinem Urteil stellt das Bundesgericht fest, dass alle strittigen Bauten nach 1975 errichtet wurden, also nach dem Inkrafttreten des Schutzplans für das Naturschutzgebiet Zihlbrücke. Das höchste Gericht kam damit zum selben Schluss wie das bernische Verwaltungsgericht.

Die Beschwerdeführer hatten vergeblich geltend gemacht, die strittigen Bauten seien früher – teils schon im 19. Jahrhundert – errichtet worden. Auf alten Luftbildern seien sie zwar nicht zu sehen, doch das sei der Überwucherung der entsprechenden Stellen mit Unkraut und der Bewaldung geschuldet. 

Für das Bundesgericht ist die Wiederherstellung – so streng die Massnahme auch sein möge – durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt. Dieses überwiege das private Interesse, zumal die strittigen Objekte in einer Schutzzone errichtet worden seien, ohne dass sich der Eigentümer auf den guten Glauben berufen könne. 

Die Wiederherstellungsfrist wurde auf den 31. Oktober 2024 festgesetzt. (sda/pb)

(Urteil 1C_667/2023 vom 3. Juni 2024)


Interessiert an weiteren Bauprojekten im Kanton Bern?


Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

Messerli Informatik AG

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Baublatt Analyse

analyse

Neue Quartalsanalyse der Schweizer Baubranche

Die schweizweite Bauaktivität auf den Punkt zusammengefasst und visuell prägnant aufbereitet. Erfahren Sie anhand der Entwicklung der Baugesuche nach Region und Gebäudekategorie, wo vermehrt mit Aufträgen zu rechnen ist.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.