Bundesgericht: Baumhaus braucht Baubewilligung
Die Eltern eines Mädchens in Therwil BL sind bis vors Bundesgericht gezogen, um ihrer Tochter ein Baumhaus bauen zu können - und stiessen auf taube Ohren. Die Lausanner Richter bestätigten die Sicht der kantonalen Behörden, wonach es für das Baumhaus eine Baubewilligung braucht.
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Ob dieses Baumhaus eine Bewilligung gebraucht hat ist nicht klar.
Die Eltern hatten eine Plattform von rund 2,5 auf 3 Meter auf einem Baum erstellt, als ihnen unter Strafandrohung verboten wurde, weitere Arbeiten vorzunehmen. Sie sollten entweder ein Baugesuch einreichen oder die Sache zurückbauen. Allerdings taten sie weder das eine noch das andere, sondern beschritten den Rechtsweg und verlangten die Aufhebung des verfügten Baustopps. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Denn der Baum befindet sich in einer Reservezone, weswegen die Vorschriften für die Nichtbauzone gelten. Damit kommen die Bestimmungen für das Bauen in der Landwirtschaftszone und die Ausnahmen für Bauten ausserhalb Bauzonen zum Zug, die im Raumplanungsgesetz festgehalten sind. Einen Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung eines Baumhauses hat das Bundesgericht verneint, weil das Haus einer "Freizeitaktivität" diene.
Ob ein Baumhaus mit dem Raumplanungsgesetz vereinbar ist, liess das Bundesgericht offen. Dieser Weg steht den Eltern immer noch offen. (sda/mai)
(Urteil 1C_166/2019 vom 17.07.2019)