Bund genehmigt Flugplatz-Richtplan von Zürich nur mit Vorbehalten
Der Kanton Zürich hat in Sachen Flughäfen nicht das letzte Wort: Der Bund hat den kantonalen Richtplan «Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» zwar genehmigt, aber Aussagen zu Betriebszeiten und Piste nimmt er davon aus. Das könnte sich auch auf die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich auswirken.
Quelle: Schweizer Luftwaffe
Luftbild vom Flugplatz Dübendorf. Der Kanton Zürich plant hier unter anderem einen Innovationspark.
Der Bund sei nicht an Festlegungen im kantonalen Richtplan gebunden, die seine Zuständigkeit betreffen, heisst es im Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Umwelt (Uvek), der am Freitag im Bundesblatt veröffentlicht wurde. Deshalb hiess das Uvek die vom Kanton Zürich beschlossene Richtplan-Teilrevision «Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» nur mit gewissen Vorbehalten gut.
«Vorgaben zum Zweck und zur Nutzung sowie Aussagen zu den Betriebszeiten und zur Anzahl der Flugbewegungen des Flugplatzes Dübendorf bleiben der Sachplanung des Bundes vorbehalten», heisst es im Entscheid. Dies gelte auch für Karteneinträge zum Flugplatzperimeter und zur Piste: All dies würde «nur als Interessenbekundung des Kantons Zürich gewertet».
Bund entscheidet in Dübendorf
Dies bedeutet: Wie sich der Flugplatz Dübendorf, an dessen Standort der Kanton Zürich unter anderem einen «Innovationspark» plant, entwickeln soll, entscheidet letztlich der Bund. Damit stellt sich auch die Frage, wie viel der Kanton beim Pistenausbau am Flughafen Zürich mitreden kann.
Der Kantonsrat votierte kürzlich mit 87 zu 83 Stimmen knapp dafür, beim Bund ein Plangenehmigungsgesuch für Pistenverlängerungen einzureichen. Da Gegner ein Referendum angekündigt haben, wird bald das Zürcher Stimmvolk darüber befinden.
Quelle: Flughafen Zürich
Der Flughafen Zürich will die zwei Pisten 28 und 32 verlängern.
Würde ein Nein aus Zürich akzeptiert?
Doch würde der Bund ein Nein aus Zürich zu den Pistenverlängerungen überhaupt akzeptieren?
Der Bundesrat habe 2014 die raumplanerischen Voraussetzungen für den Pistenausbau geschaffen, 2017 habe er sich im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) auf den Betrieb mit verlängerten Pisten festgelegt, teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) auf eine entsprechende Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Ziel der Pistenverlängerungen sei es, die Komplexität am Flughafen zu reduzieren und die Sicherheitsmarge zu erhöhen. Damit habe der Bund «seine Haltung zum Thema Sicherheit zum Ausdruck gebracht». Derzeit sei das kantonale Verfahren für das Plangenehmigungsgesuch im Gang. Erst nach dessen Abschluss «wird der Bund beziehungsweise das Uvek die Situation analysieren», hiess es in der Bazl-Antwort. (sda/pb)