Beschwerde gegen Bauprojekt Kino City West in Chur gutgeheissen
Das Bundesgericht hat das Bauprojekt Kino City West an die Stadt Chur zurückgewiesen. Sie muss für das Kino und das gleichnamige Einkaufscenter zusammen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Das ist bisher nicht geschehen und verstösst gegen Bundesrecht.
Quelle: domenig
So soll das Grosskino im Westen der Stadt Chur dereinst aussehen.
Sechs Anwohner rügten vor Bundesgericht, dass zu Unrecht nur ein Umweltbericht für das geplante Kino durchgeführt worden sei. Das Bundesgericht bestätigt in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid, dass Einkaufscenter und Kino aufgrund der massgebenden Gesetzgebung und Rechtsprechung als Gesamtanlage betrachtet werden müssen und nicht separat beurteilt werden dürfen.
Aufgrund der Erweiterung durch das Kino und der Grösse der Anlage hätte somit eine Pflicht für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestanden.
Öffentliche Auflage angeordnet
Verfahrensrechtlich hat eine UVP gemäss den Ausführungen des Bundesgerichts zur Folge, dass das entsprechende Projekt öffentlich aufzulegen ist, damit gesamtschweizerisch tätige Umweltschutzorganisationen ihr Beschwerderecht wahrnehmen können.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen und müsse nun nachgeholt werden.Das Bundesgericht hat deshalb das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Beschwerde der Anwohner gutgeheissen.
Die Baugesellschaft City West plant beim gleichnamigen Einkaufszentrum ein Kino mit acht Sälen und insgesamt 1390 Sitzplätzen sowie eine Nebennutzung mit Bar, Restaurant und Shops.Für den Kinokomplex sollen 154 Parkplätze gebaut werden.Einkaufszentrum und Kino sollen durch eine Passerelle über die Bahngeleise der Rhätischen Bahn verbunden werden. (sda)
(Urteil1C_291/2018 vom 03.07.2019)