16:24 BAUPROJEKTE

Berner Heimatschutz will Tscharnergut-Gebäude retten

Geschrieben von: Silva Maier (mai)
Teaserbild-Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Comet Photo AG (Zürich) / Com_F66-08274 / CC BY-SA 4.0

Es ist eine Architekturikone: das denkmalgeschützte Tscharnergut in Bümpliz-Betlehem. Dennoch soll eines der Gebäude der zwischen 1958 und 1965 errichteten Grosssiedlung abgebrochen werden. Der Berner Heimatschutz will dies verhindern.

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Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Comet Photo AG (Zürich) / Com_F66-08274 / CC BY-SA 4.0

Das Tscharnergut aus der Vogelperspektive im Jahr 1966, kurz nach seiner Fertigstellung.

Mit dem Wirtschaftsaufschwung der 50er-Jahre wurde in Bern bezahlbarer Wohnraum knapp. Um die Situation zu entschärfen, liess die Stadt in Bümpliz-Betlehem auf dem ehemaligen Landgut der Familie Tscharner, das sie der Familie abgekauft hatte, eine grossangelegte Überbauung mit Platz für rund 5000 Bewohner errichten: das Tscharnergut, das damals als grösstes Bauprojekt der Schweiz galt.

 Die Architektur der Grossüberbauung stammt vom Büro Lienhard & Strasser, das sich für das Projekt unter anderem zusammen mit dem Architektenpaar Hans und Gret Reinhard zu einer Arge zusammengeschlossen hatte. Der Komplex aus fünf Hoch- und acht Scheibenhäusern sorgte damals über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen. Denn nebst Wohnungen gehörten Kindergärten, eine Schule, Spielplätze und Läden zur Siedlung. Die Überbauung verkörperte die Idee der Trabantenstadt oder vielmehr einer wirtschaftlich unabhängigen Siedlung, die an der Internationalen Bauaustellung von 1957 (IBA 57) geprägt worden ist.

Wasserschäden und zeitgemässer Wohnen

 So spektakulär das Projekt war, so sehr polarisierte es auch. Ebenso wie die anderen Überbauungen, die der Umgebung des Tscharnerguts entstanden sind. Doch was von den einen damals als Betonwüste oder Einheitsbrei betitelt wurde, steht heute längst unter Denkmalschutz und ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz gelistet. Dennoch droht nun einer der Bauten des „Tscharni“ der Abbruch: Die Genossenschaft Fambau, der mehrere Liegenschaften des Tscharnerguts gehören, will das Wohngebäude an der Fellerstrasse 30 mit einem Neubau ersetzen. Wie die Zeitung „Der Bund“ im Frühjahr berichtete, leidet der arg sanierungsbedürftige Bau unter Wasserschäden, einzelne Wohnungen seien deswegen nicht mehr bewohnbar.

 Vor einem guten Monat erhielt die Fambau nun vom Regierungsstatthalter Bern-Mittelland die Bewilligung für den Abbruch. Dies mit der Begründung, dass die Genossenschaft im Falle einer Sanierung Verluste hinnehmen müsse, die ihr nicht zugemutet werden können. Denn die Fambau hat bereits einen vergleichbaren Bau sanieren lassen: das ebenfalls zum Tscharnergut gehörende Scheibenhaus an der  Waldmannstrasse 25. Die Fambau erntete damit zwar Lorbeeren seitens Denkmalschutz- und Architektenkreisen, doch kostete die Sanierung die Fambau gemäss dem „Bund“ 27 Millionen Franken. Und zufrieden ist man mit der Sanierung bei der Genossenschaft scheinbar auch nicht ganz: Die Wohnungen entsprächen aber weder den Bedürfnissen heutiger Mieter, noch genügten sie den aktuellen energetischen, feuerpolizeilichen und den lärmtechnischen Standards, zitierte „Der Bund“ den Geschäftsführer der Fambau.

 „Gefährlicher Präzedenzfall“ für das Tscharnergut?

 Der Berner Heimatschutz sieht es anders: Man habe entschieden die Abbruchbewilligung juristisch weiterzuziehen. Denn die Bewilligung schafft gemäss Heimatschutz einen „gefährlichen Präzedenzfall für andere schützenswerte Bauten; insbesondere im Tscharnergut“. Der Entscheid löse in weiten Kreisen Unverständnis und Zorn aus, heisst es in der Medienmitteilung des Berner Heimatschutzes. Die Sanierung der Fellerstrasse 30 sei „aus bautechnischer Sicht und mit zumutbarem Mehraufwand möglich und wirtschaftlich tragbar“.

 Zudem wirft er der Fambau vor, gegen Treu und Glauben zu handeln: Sie sei Vertragspartei der Vereinbarung, welche die Eigentümer der Bauten im Tscharnergut mit den im Baubewilligungsverfahren zuständigen Behörden der Stadt Bern 2011 abgeschlossen hätten. Nachdem sich die Eigentümer verpflichtet haben, Renovationen an den Scheibenhäusern des Tscharnerguts in denkmalverträglicher Weise durchzuführen, erachtet der Heimatschutz den Abbruch eines solchen Hauses als ein Vertragsbruch. 

 

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