Baubewilligung für Spital Wolhusen bis auf strittigen Punkt gültig
Das Luzerner Kantonsspital (Luks) kann mit seinem Neubauprojekt in Wolhusen LU vorwärts machen. Das Verfahren war wegen einer Beschwerde, die das Luks selbst gegen die Baubewilligung eingereicht hatte, blockiert. Das Kantonsgericht hat nun die Fortführung der Arbeiten trotz hängiger Beschwerde ermöglicht.
Quelle: zvg, Luzerner Kantonsspital
So soll der Spitalneubau in Wolhusen dereinst aussehen.
Die Gemeinde Wolhusen hatte im Februar 2021 dem Luks die Baubewilligung für den Spitalneubau erteilt. Damit war das Kantonsspital allerdings nicht ganz zufrieden, und es reichte eine Beschwerde gegen die Baubewilligung ein. Damit blockierte es aber auch die weiteren vorbereitenden Arbeiten für den Neubau.
Strittig an der Baubewilligung sind die Lärmschutzauflagen für den Helikopterlandeplatz. Der Rest des Neubauprojekts ist davon nach Darstellung des Luks nicht betroffen. Es beantragte deswegen beim Kantonsgericht, dass es – bis auf den umstrittenen Punkt – die Baubewilligung für gültig erklärt. Das Gericht habe nun diese Teilrechtskraft der Baubewilligung gutgeheissen, teilte das Luks mit.
Öffentliche Ausschreibung noch dieses Jahr
Damit könnten die Arbeiten zum Neubauprojekt fortgeführt werden, teilte das Kantonsspital mit. Als erstes würden nun die Submissionsunterlagen für die Parkplätze sowie für Abbrucharbeiten und Provisorien erstellt. Diese Arbeiten würden in der zweiten Hälfte 2021 öffentlich ausgeschrieben.
Das Luks will den Spitalbau von 1972 durch einen Neubau ersetzen. Dieser soll 110 Millionen Franken kosten. Politisch strittig ist, welche Leistungen das Spital in Wolhusen künftig anbieten soll. (sda/pb)