Altlasten-Sanierung auf Gaswerkareal in Bern nimmt juristische Hürde
Die Schutzvorkehrungen bei der geplanten Altlasten-Sanierung auf dem Berner Gaswerkareal sind ausreichend. Zu diesem Schluss kommt das kantonale Verwaltungsgericht und weist die Beschwerde von rund 20 Anwohnern ab.
Quelle: Stadt Bern
Blick von oben auf das Gaswerkareal.
Diese wohnen auf der anderen Seite der Aare, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Sie befürchten erheblicheSchadstoff- und Geruchsemissionen durch die Sanierungsarbeiten und verlangen deshalb zusätzliche Schutzmassnahmen.
Das Verwaltungsgericht hält dies –wie zuvor der Regierungsstatthalter und die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion – nicht für nötig. Ob damit das letzte Wort gesprochen sind, ist offen. Der Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Stadt Bern will das Gaswerkareal für rund 30 Millionen Franken dem stadteigenen Energieversorger ewb abkaufen. Das Geschäft kommt im Februar 2020 vors Stimmvolk. Der Boden ist stark mit Schadstoffen belastet, weshalb ewb unabhängig vom Kaufgeschäft verpflichtet ist, die Altlasten zu sanieren.
Insgesamt 34'000 Kubikmeter teerölbelastetes Material soll entfernt werden. Eine spezialisierte Firma arbeitete ein Aushub- und Entsorgungskonzept aus.Die beschwerdeführenden Anwohner bezweifeln aber, dass sie wirklich sicher sind vor austretenden Schadstoffen und Gasen. Sie verlangen zusätzliche Massnahmen, namentlich Messstationen in ihrem Quartier.
Staub- und Geruchsbelastung
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts ist das nicht nötig. Energie Wasser Bern sehe eine ganze Reihe von Massnahmen vor, um die Staub- und Geruchsbelastung möglichst gering zu halten - sowohl in der Baugrube als auch auf dem Aussenareal und beim Abtransport.
Diese Vorkehrungen seien aufgrund der Erfahrungen bei früheren Altlasten-Sanierungen getroffen worden und entsprächen dem Stand der Technik. Das Gleiche gelte für die zusätzlich vorgesehenenÜberwachungs- und Kontrollmassnahmen.
Dass es im Quartier der Anwohner zu Grenzwert-Überschreitungen kommen könnte, lasse sich mit grösster Wahrscheinlichkeit ausschliessen. Emissionen über dem Grenzwert würden bereits in der Baugrube registriert, und entsprechend rasch könnte darauf reagiert werden. Das Projekt erfülle die gesetzlichen Vorgaben. (sda/pb)