12:02 BAUPROJEKTE

A9: Passerelle im Auengebiet Pfynwald VS ist nicht zulässig

Teaserbild-Quelle: Staat Wallis

Die im Rahmen der Arbeiten an der A9 zwischen Siders und Gampel (VS) geplante Passerelle über die Rhone im Pfynwald ist vom Tisch. Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Kantons Wallis und der Munizipal- und Burgergemeinde Salgesch abgewiesen.

Bauregion Wallis - Archäologie im Pfynwald

Quelle: Staat Wallis

Unabhängig vom Entscheid des Bundesgerichts werden in der Region des künftigen A9-Abschnitts Pfyn archäologische Grabungen durchgeführt. Diese erfolgen in vier Etappen zwischen 2024 und 2027.

Der Pfynwald ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt. Dieser Kiefernwald ist auch ein Auengebiet von nationaler Bedeutung, das sich im Regionalen Naturpark Pfyn-Finges befindet.

Der vorgesehene Standort der Passerelle ist ein potenzieller Nistplatz für den geschützten Flussuferläufer und für Flussregenpfeifer. Die beiden Vogelarten sind auf der Roten Liste des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) als stark gefährdet aufgeführt.

Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz ist das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid zum Schluss gelangt, dass die geplante, rund 280 Meter lange Passerelle für die beabsichtigte Besucherlenkung nicht erforderlich sei. Diese sei mit anderen Mitteln zu erreichen. Die Akzeptanz der Beschränkungen für die Besucher zum Schutz der Fauna und Flora könne auch durch einen Ausbau des bestehenden Busangebots gefördert werden.

Zunahme von Besuchern möglich

Laut Bundesgericht ist es nicht einsichtig, weshalb Strassen, Wege und Trampelpfade nur aufgehoben werden können, wenn gleichzeitig eine Passerelle gebaut wird. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass sich das Problem von Einwirkungen auf das Gebiet lediglich verlagern und angesichts einer möglichen Zunahme von Besuchern sogar verstärken könnte.

Die Beschwerdeführer argumentierten, die Passerelle bilde einen unverzichtbaren Bestandteil des Gesamtschutzkonzepts. Bisher sei ein Grossteil der Besucher mit dem Auto über die Kantonsstrasse direkt in den Pfynwald gelangt. Mit dem Rückbau der alten Kantonsstrasse im Rahmen des Nationalstrassenprojekts werde der Zugang zum Pfynwald für den motorisierten Individualverkehr wesentlich eingeschränkt. (sda/pb)

(Urteile 1C_634/2022 und 1C_635/2022 vom 4.10.2024)


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