Wenn der Filter fehlt
Dieselruss gilt als stark krebserregend. Deshalb wurde in der L r uft einhalteverordnung des Bundes ein Anzahlgrenzwert für Feststoff partikel bei Baumaschinen verankert. Die meisten Baumaschinen unterliegen somit einer Dieselpartikelfilterpflicht. Im Mai 2015 tritt die letzte Stufe der Filterpflicht in Kraft. Das Baublatt hat einen Kontrolleur durch den Kanton Bern begleitet. Dieser fand nicht alles vor, wie es sein sollte.