09:08 BAUPRAXIS

Uster, im Mai 1985: «Die Hallenbaddecke fiel wie ein Leintuch»

Teaserbild-Quelle: Bild: Keystone/Str

Es gibt unfassbare Nachrichten, die sich wie ­ein Lauffeuer verbreiten. Jene vom Abend des 9. Mai 1985 gehört dazu. Das Hallenbad Uster sei ­«eingestürzt», hiess es zuerst. Später erfuhr die Öffentlichkeit den detaillierten Hergang der Katastrophe.

Nach dem tragischen Deckeneinsturz von 1985 bot das Hallenbad Uster ein Bild der Zerstörung. (Bild: Keystone/Str)

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Nach dem tragischen Deckeneinsturz von 1985 bot das Hallenbad Uster ein Bild der Zerstörung.

Um 20.25 Uhr hatte sich urplötzlich die ganze Decke des Hallenbads unter grossem Lärm gelöst und die Schwimmer im Bassin unter sich begraben. Die Decke sei «wie ein Leintuch» an einem Stück auf das Becken gefallen, berichtete ein Augenzeuge später der NZZ. ­Zwölf zumeist junge Menschen verloren ihr ­Leben, 19 Personen wurden verletzt. Noch mehr Opfer hatte nur der Umstand verhindert, dass ein kleines Stück der Decke hängengeblieben war. In der ganzen Schweiz reagierte man bestürzt auf die Horrormeldung aus dem Zürcher Oberland. Das Vertrauen in die Baukunst war ­erschüttert: War beim Hallenbau Anfang der 70er-Jahre gepfuscht worden?

Ursachenforschung in Trümmern

Wenige Stunden nach dem Einsturz der Betonzwischendecke waren Spezialisten der Empa ­vor Ort, um die Unfallursache zu untersuchen. Die ganze Nacht über dokumentierten sie ein Bild der Zerstörung und sicherten Spuren. Eine Dicke von 80 Millimetern hätte die gegossene Zwischendecke aufweisen sollen, sie war je­doch durchschnittlich um 12 Millimeter zu dick ausgeführt. Gemäss damaliger Baupraxis war jedoch eine Abweichung von 10 Millimetern normal. Der Bezirksanwalt bezeichnete die These des Baupfuschs schnell als unhaltbar.

Die Ermittlungen zum Unfallhergang konzentrierten sich nun auf die Aufhängung der Beton-Zwischendecke, mit den 207 Bügeln aus angeblich korrosionsbeständigem Chromnickelstahl und einem Durchmesser von 10 Millimetern. Waren diese doch gerostet und der Deckenlast nicht mehr gewachsen? Die Empa belegte, dass 108 der Aufhängebügel, an denen die leichte Betondecke hing, tatsächlich gebrochen waren. Das führte letztlich zur Katastrophe. Die Öffentlichkeit fragte sich, wie es dazu hatte kommen können. Und drei Wochen nach dem Unglück konnte die Empa mit Antworten aufwarten.

Durch den Hohlraum zwischen dem eigentlichen Dach und der untergehängten Decke wurde die Abluft abgesogen. Diese enthielt Chlorgas, das an den Oberflächen der vermeintlich rostfreien Chromnickelstahl-Bügel einen sauren, chloridhaltigen Feuchtigkeitsfilm bildete und die unter Zugspannung stehenden Träger angriff. Die Baufachleute lernten den Begriff «Spannungsrisskorrosion» kennen, und wussten nun, dass Chromnickelstahl unter bestimmten Bedingungen sehr wohl rosten kann.

«Alles einwandfrei»

Die Mehrzahl der Bauverantwortlichen konnte man jedoch nicht strafrechtlich belangen. Da ­unbeabsichtigte Baumängel nach fünf Jahren verjähren, mussten die meisten Strafverfahren eingestellt werden. Nur drei am Bau beteiligte Ingenieure und Architekten erhielten wegen fahrlässiger Tötung bedingte Gefängnisstrafen von wenigen Monaten. Sie hatten bereits ein Jahr vor dem Unglück die Aufhängung untersucht, nachdem ein Bügel gebrochen war. Trotz kleiner brauner Flecken schlossen sie Rost sofort aus und informierten die Behörden darüber, dass ­alles einwandfrei sei. Nach dieser Kontrolle und Mitteilung an die Stadt galt für sie eine neue ­Verjährungsfrist. (Gabriel Diezi)

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