Tschudy-Villa in Sissach wird unter Denkmalschutz gestellt
Ende gut, alles gut für die Tschudy-Villa in Sissach? Sie wird definitiv ins Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen und steht nun damit unter Denkmalschutz. Dies hat der Baselbieter Regierungsrat entschieden. Sie ist bereits 2003 vom Kanton als schutzwürdig eingestuft und nach einem Abbruchversuch provisorisch unter Denkmalschutz gestellt worden.
Quelle: zvg
Die zerstörte Tschudy-Villa im 2022, nachdem die Abbrucharbeiten gestoppt worden waren.
In Sissach 1924 erbaut diente die Tschudy-Villa einst der gleichnamigen Weinkellerei als Repräsentationsgebäude. Zusammen mit der angebauten Produktions- und Lagerhalle beeindruckt sie laut Medienmitteilung des Regierungsrats „bis heute durch ihre starke Präsenz im Ortsbild“. Die Villa und ihre Anbauten seien als wertvolle Zeugen für die Baselbieter Architektur- und Wirtschaftsgeschichte ein Kulturdenkmal von regionaler Bedeutung, heisst es weiter. Aus diesem Grund ist sie seit 2003 im Bauinventar der zu schützenden Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft als schutzwürdig aufgeführt.
Trotzdem schickten
sich die Eigentümer im Februar 2022 an, die Liegenschaft
niederzureissen. Um sie retten, verfügte die Kantonale Denkmalpflege die
Einstellung der Abbrucharbeiten - mit dem Hinweis darauf, dass der Bau
als schutzwürdig einstuft ist. All dies hinderte den Eigentümer nicht
daran, wenige Wochen später, im April, Abbrucharbeiten durchzuführen. Er
hatte sich mit einer Beschwerde gegen die Verfügung des Kantons gewehrt
und führte diese als Grund für das Fortsetzen des Abbruchs an, wie
damals das Newsportal bazonline.ch berichtete. - „Von den Aussenwänden
stehen noch rund zwei Drittel, vom Dach noch etwa ein Viertel, insgesamt
ist der Bau bis zu einem Viertel zerstört“, hielt das Newsportal der
Basellandschaftlichen Zeitung, bzbasel.ch, fest und zitierte zudem den
Präsidenten des Baselbieter Heimatschutzes, Ruedi Riesen: Die Villa sei
nicht abbruchreif. Die noch stehende Bausubstanz sei gut.
Quelle: zvg
Die Tschudy-Villa im Jahr 2009 - vor den Abbrucharbeiten.
Ende April
stellte die kantonale Denkmal- und Heimatschutzkommission die Villa
schliesslich provisorisch unter Schutz. In der Folge wurde ein
Fachgutachten in Auftrag gegeben, zudem verlängerte der Regierungsrat
die die provisorische Unterschutzstellung um ein Jahr. Das Gutachten
bestätigte schliesslich die kantonale Schutzwürdigkeit auch nach dem
Teilabbruch. Wie der Regierungsrat in seiner Medienmitteilung erklärt,
werde eine Unterschutzstellung gegen den Willen der Eigentümerschaft nur
als „ultima ratio“ angewendet, wenn der Staat öffentliche
Schutzinteressen durchsetzen müsse. Dazu verpflichte ihn auch das
Bundesrecht, wie vom Bundesgericht in einem Entscheid bestätigt worden
sei. (mai)