Neue Spielregeln für die Photovoltaik
Am 1. April ist die revidierte Energieverordnung in Kraft getreten. Im Rahmen des sogenannten Eigenverbrauchs haben Solarenergieproduzenten neu das explizite Recht, ihren eigenen Strom am Ort der Produktion selber zu verbrauchen. Den überschüssigen Strom müssen die Elektrizitätsunternehmen zurückkaufen.
Neu gibt es zudem mit der Einmalvergütung (EIV) eine Investitionshilfe des Bundes für kleine Photovoltaik-Anlagen. Anlagen mit einer Spitzenleistung von weniger als 10 Kilowatt erhalten die EIV anstelle der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Bei Anlagen mit einer maximalen Leistung zwischen 10 und 30 Kilowatt haben die Betreiber die Wahl zwischen EIV und KEV. Für Anlagen mit einer Spitzenleistung von 30 Kilowatt und mehr gibt es weiterhin zwingend die KEV, welche die Differenz zwischen Produktion und Marktpreis deckt. (gd)
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