Naturgefahren 2: Gemeinden müssen für Schutz sorgen
Der grosse Baulandbedarf und die Häufung von Unwetterereignissen mit hohen Schäden seit 1999 führen dazu, dass sich die Raumplanung vermehrt mit Naturgefahren befassen muss. Dabei stellen sich einerseits interessante Fragen nach der Verantwortlichkeit des Staates für das Ergreifen von Schutzmassnahmen, aber auch nach der Entschädigung für die von den Schutzmassnahmen betroffenen Grundeigentümer.