Lärmarme und dauerhafte Beläge entwickeln: Die Strassen aufmischen
Die Lärmschutzverordnung verlangt bis zum 2018 die Lärmsanierung aller Hauptund übrigen Strassen in den Siedlungsgebieten. Das Umweltschutzgesetz sieht in vor, dass Lärm an der Quelle zu begrenzen ist. Der Einbau von lärmarmen Belägen ist ein wichtiges Element zur Erreichung dieser Zielsetzung. Allerdings stellen sich dabei Fragen der Dauerhaftigkeit der Beläge und der idealen Rezeptur.