Keine Energiepreiserhöhung in der Grundversorgung für 2023
Die EWZ-Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung in der
Stadt Zürich und im Versorgungsgebiet in Teilen Graubündens profitieren von
unverändert stabilen Energiepreisen.
Quelle: EWZ
Tramhaltestelle EWZ in der Stadt Zürich.
Der EWZ-Stromtarif setzt sich aus den Komponenten «Energielieferung», «Netznutzung» und «Abgaben» (kommunale Abgabe sowie der Netzzuschlag als nationale Abgabe) zusammen. Da EWZ über genügend eigene Wasser- und Windkraftwerke sowie Photovoltaikanlagen für die Stromproduktion verfügt, können Kunden in der Grundversorgung zu stabilen Produktionskosten beliefert werden. Die aktuell grossen Preisschwankungen am Strommarkt haben keinen Einfluss auf die Preiskalkulation. Die Tarifkomponente «Energielieferung» bleibt für das Jahr 2023 unverändert stabil für die Kunden in der Stadt Zürich und in den von ewz direkt belieferten Gebieten in Graubünden.
Erhöhung der «Netznutzung» aufgrund gestiegener Tarife der Swissgrid
Die Swissgrid AG als nationale Übertragungsnetzbetreiberin
kündigte an, ihre Tarife insbesondere für die allgemeinen
Systemdienstleistungen von 0,16 Rp./kWh im Jahr aktuellen Jahr auf 0,46 Rp./kWh
für das Jahr 2023 zu erhöhen. Entsprechend muss DAS EWZ die Preiskomponente
«Netznutzung» anpassen.
Erfolgreiches 2000-Watt-Förderprogramm
Mit den 2000-Watt-Förderbeiträgen unterstützt das EWZ in der
Stadt Zürich und in den beitragsberechtigten Ortschaften im Kanton Graubünden
unter anderem
Energieeffizienzmassnahmen, den Bau von Solaranlagen sowie
den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen durch Wärmepumpenanlagen
oder den Anschluss an Wärmeverbunde. In den Jahren 2021 und 2022 ist die Anzahl
der Fördergesuche stark angestiegen, was ein Beleg für die Bereitschaft der
Bevölkerung und Unternehmen ist, in eine CO2-neutrale Zukunft zu investieren –
insbesondere in Photovoltaik, Heizungsersatz und Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge. Damit der grossen Nachfrage auch weiterhin entsprochen werden
kann, wird die Tarifkomponente «Abgaben» (kommunale Abgabe) für 2023 in der
Stadt Zürich von 1,85 Rp./kWh auf 2,15 Rp./kWh und in den beitragsberechtigten
Ortschaften in Graubünden von 1,40 Rp./kWh auf 1,70 Rp./kWh angepasst.
Moderate Veränderung des Gesamttarifes
Ein Zweizimmer-Haushalt, der das Standardprodukt «ewz.natur» oder «ewz.econatur» bezieht, hat für 2023 mit einer rund 16 Franken höheren Stromrechnung zu rechnen. Wer sich für das ökologisch hochwertigste Produkt «ewz.pronatur» aus 100 Prozent «naturemade» star-zertifiziertem Naturstrom entschieden hat, wird rund 33 Franken pro Jahr mehr einkalkulieren müssen. Dies weil die Teilrückvergütung des Netzzuschlags sich von 1,70 Rp./kWh auf 0,70 Rp./kWh verändert. Ausschlaggebend dafür ist das Auslaufen der Einspeisevergütung per 1. Januar 2023 als Teil des Netzzuschlags. Diese dient als Bemessungsgrundlage für die Rückvergütung. (mgt)