11:06 BAUPRAXIS

Kantone beantragen Anpassung der Altlastenverordnung des Bundes

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Das Uvek hat die Vernehmlassung über die Anpassung der Altlastenverordnung eröffnet. Die Kantone beantragten, dass es bei grossen Sanierungsvorhaben an belasteten Standorten möglich werden soll, den kontaminierten Aushub am selben Standort wieder einzubauen.

Baustelle für ein Einfamilienhaus

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Kontaminierter Aushub soll nach den Kantonen bei grossen Sanierungsvorhaben am gleichen Standort wieder eingebaut werden können. (Symbolbild)

Dies teilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Freitag mit. In der Altlastenverordnung sollen die Voraussetzungen für diesen Wiedereinbau definiert werden, wie das Bundesamt weiter mitteilt. Ein solcher Wiedereinbau betreffe Einzelfälle – und es seien bestimmte Bedingungen vorgesehen.

Voraussetzung dafür sei, dass damit die Umwelt gesamthaft weniger belastet wird, als ohne den Wiedereinbau und dass ein erneuter Überwachungs- oder Sanierungsbedarf ausgeschlossen werden kann, hiess es beim Bafu.

38'000 belastete Standorte in Schweiz

In der Schweiz gibt es gemäss dem Bundesamt rund 38'000 belastete Standorte, von denen schätzungsweise 4000 saniert werden müssen. Bei rund einem Dutzend Sanierungen fallen neben stark kontaminierten Materialien grosse Mengen belastetes Aushubmaterial an.

Laut Bafu kann dieses mit etablierten Methoden und verhältnismässigem Aufwand nicht entsorgt werden. Deshalb soll der kontaminierte Aushub bei den entsprechenden Sanierungen am gleichen Standort wieder eingebaut werden.

An EU-Regelungen anpassen

Zusätzlich sollen gemäss dem Bundesamt auch eine Verlängerung der Übergangsregelung der Gewässerschutz- und Waldverordnung sowie eine Anpassung der Regelungen zu Kältemitteln und Batterien bei der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vorgenommen werden.

Letztere soll an die Regelungen in der Europäischen Union (EU) und an den Stand der Technik angepasst werden. Das Inverkehrbringen von Neuanlagen mit besonders klimaschädigenden Kältemitteln soll eingeschränkt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 6. Oktober 2023. (sda/pb)

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