13:00 BAUPRAXIS

Ein kaum greifbares Risiko

Der ab 2016 gültige Radon-Referenzwert soll weniger als ein Drittel des aktuellen Grenzwerts betragen. Damit werden auch «unbedenkliche» Liegenschaften zu Sanierungskandidaten. Das wirft ein Schlaglicht auf den aktuellen Umgang mit der unsichtbaren Gefahr: Die gesundheitlichen Gefährdungen sind schon länger bekannt. Doch bis heute wurde in der Schweiz noch keine einzige Radon-Sanierung im Privatbereich verfügt.

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