Denkmalschutz: Villa Gelpke-Engelhorn in Küsnacht ZH gerettet?
Der Zürcher Heimatschutz hat „ein Schlüsselwerk der Architekturpionierin Beate Schnitter“ gerettet: Er hat erfolgreich gegen die Entlassung der Villa Gelpke-Engelhorn am Itschnacherstich in Küsnacht ZH aus dem Schutzinventar rekurriert, wie der Heimatschutz in seiner aktuellen Medienmitteilung schreibt.
Quelle: Zürcher Heimatschutz
Die altrosafarbene Fassade der Villa Gelpke-Engelhorn nimmt Bezug zu den dunkelroten Enternitplatten des benachbarten Rebhauses von Lux Guyer.
Die Villa gehört zu einem einzigartigen Ensemble von fünf Häusern in Itschnach aus der Feder von Lux Guyer und Beate Schnitter. Die beiden Architektinnen verbindet mehr als ihr Beruf: Lux Guyer war Beate Schnitters Tante. Von Guyer stammen das Haus Sunnebüel (1929), Das Haus Mendel (1931) und das Rebhaus (1929). Später gesellten sich zwei Bauten Schnitters hinzu, das Haus im Garten (2008) und die Villa Gelpke-Engelhorn (1972-1974), die nach dem Tod der Bauherrin, Christa Gelpke-Engelhorn, in den Besitz eines Immobilienunternehmens gelangte, das auf dem Areal einen grossangelegten Neubau vorgesehen hatte.
Damit das Projekt umgesetzt werden konnte, entliess der Gemeinderat von Küsnacht das Gebäude vor rund zwei Jahren aus dem Schutzinventar. Laut Zürcher Heimatschutz hat er damit das Gutachten missachtet, das er zuvor selbst in Auftrag gegeben hatte.
Dagegen rekurrierte der Heimatschutz beim Baurekursgericht– zunächst ohne Erfolg. Er zog den Rekurs vors Verwaltungsgericht weiter, wo in einem wesentlichen Teil gewann. Wegen ungenügender Interessensabwägung gab das Verwaltungsgericht den Fall wieder ans Baurekursgericht zurück.
Das Baurekursgericht kam der Aufforderung nach und gelangte zu folgendem Schluss: „Die Erhaltung der äusseren Erscheinung (des Haues Gelpke-Engelhorn) sowie der Erhalt der inneren Raumstruktur sind aufgrund des hohen Eigenwerts unabdingbar. Ebenso erscheint der Erhalt gewisser Ausstattungselemente notwendig“.
Der Gemeinderat von Küsnacht habe sein Gutachten angemessen zur berücksichtigen, hiess es weiter. Das Gutachten hat der Kunst- und Architekturhistoriker Michael Hanak erstellt, er präsidiert die Denkmalpflegekommission des Kantons. Wie der Heimatschutz in seiner Medienmitteilung ausführt, ist es detailliert und lässt wenig Interpretationsspielraum. Allerdings: Noch läuft die Rekursfrist. Laut Heimatschutz lässt das Urteil des Baurekursgerichtes kaum Spielraum. (mai/mgt)