15:45 BAUBRANCHE

Zweitwohnungsliste: Reichenbach BE geht, Leuk kommt

Acht Gemeinden fallen neu unter die Bestimmungen der Zweitwohnungsinitiative. Weil ihr Anteil von Zweitwohungen 20 Prozent übersteigt, dürfen dort keine neuen mehr gebaut werden. Aktuell gilt dies für insgesamt 413 Gemeinden von total 2324.

Bei den Gemeinden, die neu von der Verordnung betroffen sind, handelt es sich um Petit-Val BE, Albula/Alvra GR, Brusio GR, Domleschg GR, Calanca GR, Curio TI, Iragna TI und Leuk VS. Einige davon werden nur neu gelistet, weil sie mit anderen fusioniert haben: Petit-Val im Berner Jura ist mit dem Zusammenschluss von Soretan, Souboz, Châtelat und Monible entstanden. Während in Soreton und Souboz die Verordnungen schon vorher galten, betreffen sie neu auch Châtelat und Monible.

Ähnlich sieht es bei den sieben Bündner Gemeinden aus, die sich zur Gemeinde Domleschg zusammengeschlossen haben. Derweil ist die Zweitwohnungsverordnung weder für die zu Alubala/Alvra noch für die zu Calanca fusionierten Bündner Gemeinden nichts Neues, hier gilt die Verordnung für alle weiterhin.

Die Liste wird jedoch unter dem Strich kürzer. So konnten zwölf Gemeinden nachweisen, dass ihr Zweitwohnungsanteil kleiner als 20 Prozent ist. Dies gilt für Reichenbach im Kandertal BE, Isenthal UR, Dallenwil NW, Lavey-Morcles VD, Longirod VD, Saint-George VD, Saint-Saphorin VD, Vaulion VD, Movelier JU, Pleigne JU, Bonfol JU und Rocourt JU. Insgesamt 24 weitere Gemeinden figurieren nicht mehr auf der Liste, weil sie mit anderen fusioniert haben: Sternenberg ZH, Pontenet BE, Sornetan BE, Souboz BE, Alvaschein GR, Mon GR, Stierva GR, Tiefencastel GR, Alvaneu (GR), Brienz/Brinzauls GR, Surava GR, St. Martin GR, Tomils GR, Ardez GR, Guarda GR, Lavin GR, Susch GR, Tarasp GR, Ftan GR, Sent GR, Arvigo GR, Braggio GR, Cauco GR und Selma GR.

Seit die Zweitwohnungsverordnung 2013 in Kraft getreten ist, hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Liste der Gemeinden vier Mal angepasst. Die Verordnung ist allerdings nur eine provisorische Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Im 2016 wird sie vom Zweitwohnungsgesetz und einer neuen Zweitwohnungsverordnung abgelöst. Treten diese in Kraft, dürfte dies jedoch kaum grosse Veränderungen nach sich ziehen, denn die Definition von Erst- und Zweitwohnungen deckt sich mit derzeit geltenden im Wesentlichen. (mai/mgt/sda)

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