20:31 BAUBRANCHE

Zweitwohnungsinitiative: Urek auf „dünnem Eis“?

Touristisch bewirtschaftete Wohnungen sollen nicht als Zweitwohnungen gelten. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek) will die Zweitwohnungs-Initiative weniger streng umsetzen als der Ständerat. Dies hat die Urek mit 14 zu 11 Stimmen entschieden.

Geht es nach der Urek sollen so kommerziell vermietete Ferienwohnungen im Wohnungsinventar als Erstwohnungen geführt werden. Die Folge: Der Zweitwohnungsanteil würde sinken. Läge er dann wieder unter 20 Prozent, könnte eine Gemeinde wieder Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilen. Die Mehrheit der Urek ist der Auffassung, dass sie mit dieser Auslegung die Initianten beim Wort nimmt: Es sei nie Absicht des Initiativkomitees gewesen, kommerziell vermietete Ferienwohnungen oder von Privatpersonen vermietete Wohnungen zu verbieten, heisst es in der Mitteilung. Im Konzept des Ständerats, der in der Frage weitgehend dem Bundesrat folgte, ist der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen ebenfalls zulässig. Allerdings gelten sie als Zweitwohnungen und müssten als solche im Inventar aufgeführt werden.

In bestehenden Gebäuden neue Zweitwohnungen

Bei der Umnutzung von Hotels, die nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können, will die Urek dem Bundesrat folgen. Dieser hat vorgeschlagen, dass in den bestehenden Gebäuden neue Zweitwohnungen entstehen dürfen. Die UREK möchte dabei präzisieren, dass „keine überwiegenden Interessen“ entgegenstehen dürfen. Wie es im Mediencommuniqué heisst, soll dies dazu dienen, den Vorgaben der Verfassungsbestimmung besser zu entsprechen.

Um falsche Anreize zu vermeiden, hatte der Ständerat die Möglichkeit der Umnutzung aus der Vorlage gestrichen. Dies aber im Wissen darum, dass erhaltenswerte Gebäude ohnehin zu Wohnungen umgebaut werden dürfen. Die kleine Kammer hatte jedoch eine zusätzliche Überlebenshilfe für Hotels im Gesetz eingebaut: Sie sollen Zweitwohnungen zum Verkauf und auch zur Vermietung bauen dürfen, wenn sie ihre Existenz nur auf diesem Weg sichern können. Dieses Privileg will die Urek ebenfalls beibehalten.

Leuthard warnte

Die Kommission setzt die Beratung des Gesetzes zur Umsetzung des Zweitwohnungs-Artikels in einer nächsten Sitzung fort. Der Ständerat hatte das Gesetz in der Herbstsession behandelt und der Vorlage des Bundesrats zahlreiche weitere Ausnahmen hinzugefügt. Raumplanungsministerin Doris Leuthard hatte vergeblich darauf aufmerksam gemacht, dass schon der Bundesrat den vorhandenen Spielraum ausgereizt habe. Sie warnte den Ständerat davor, sich mit seinen Entscheiden auf verfassungsmässig „dünnes Eis“ zu begeben. (sda/mai)

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