Zweitwohnungsinitiative: Bündner Wohnungsbau bricht massiv ein
Die Zweitwohnungsinitiative wird sich in den nächsten vier Jahren stark auf die Bündner Baubranche auswirken: Der Wohnungsbau wird um einen Drittel wegbrechen, die gesamten Bauinvestitionen um 11 Prozent. Zu diesem Schluss kommt eine Prognose des Wirtschaftsforschungsinstitutes Bakbasel.
In einzelnen Regionen sind die prognostizierten Rückgänge des Bauvolumens von 2015 bis 2019 dramatisch, wie der vom Bündner Baumeisterverband in Auftrag gegebenen und am Donnerstag präsentierten Studie zu entnehmen ist. Im Prättigau, in der Surselva und im Raum Schanfigg-Davos schrumpft der Wohnungsbau, Wachstumstreiber der vergangenen Jahre, im Vergleich mit dem Zeitraum 2010 bis 2014 um mehr als die Hälfte, in Mittelbünden um fast zwei Drittel. Federn lassen müssen im Wohnungsbau alle Regionen ausser dem Bündner Rheintal. Dort wird ein Wachstum von über 20 Prozent erwartet, da die Region kaum vom Zweitwohnungsstopp betroffen ist. Gedämpft wird der Rückgang vom erwarteten Wachstum im übrigen Hochbau (+3 Prozent) und im Tiefbau (+19 Prozent).
Gesamtvolumen schrumpft um bis zu 36 Prozent
Unter dem Strich werden die Gesamtinvestitionen in Mittelbünden, im Unterengadin, in den Südtälern und im Oberengadin um 10 bis 20 Prozent zurückgehen, im Prättigau und im Raum Schanfigg-Davos um rund 28 Prozent. Am härtesten trifft es die Surselva, wo ein Einbruch des Gesamtvolumens um 36 Prozent erwartet wird. Einzig im Bündner Rheintal wird ein Wachstum erwartet - mit 23 Prozent ein starkes gar.
Der Tiefbau werde in den nächsten Jahren eine wichtige Stütze der Bündner Bauwirtschaft, heisst es in der Studie. Für positive Impulse sorgen Grossprojekte wie der Albulatunnel, der 400-Millionen-Neubau des Kantonsspitals und die neue Justizvollzugsanstalt Realta in Cazis.
Angesichts der ernüchternden Prognosen wiederholte der Baumeisterverband seine Forderungen an die Politik zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. So sollen der Schutz des Eigentums gewährleistet sein und die freie Verfügbarkeit der vor der Abstimmung existierenden Liegenschaften. Begrenzte Erweiterungen sollen ohne Nutzungsbeschränkungen zugelassen werden. (sda)