16:26 BAUBRANCHE

Zweitwohnungen: Reaktionen zum Gesetzesentwurf

Während die Gebirgskantone den Gesetzesentwurf zur Zweitwohnungsinitiative begrüssen, zeigen sich die Initianten enttäuscht: Sie sprechen von einem „Kniefall“ des Bundesrates vor der Bau- und Immobilien-Lobby.

„Der Gesetzesentwurf ist wie eine Sperre, die aber so viel Löcher enthält, dass sie gar nicht halten kann“, sagte Vera Weber, Tochter des Umweltschützers Franz Weber, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es seien zu viele Schlupflöcher, „das können wir so nicht akzeptieren“. Es sei alles zu schwammig, zu wenig weitgehend formuliert und „zahnlos“. Die Kernbestimmung im Verfassungsartikel - nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen - werde klar missachtet. Helvetia Nostra werde sich nun in der Vernehmlassung einbringen und kritisieren.

Ganz anders sehen dies die Gebirgskantone: Der Gesetzesentwurf enthalte Vorschläge, die in die richtige Richtung zielten, teilte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone mit. Sie fordert aber noch Vereinfachungen, damit die Gemeinden ihren Aufgaben in „angemessener Weise“ gerecht werden könnten. Ähnlich tönt es bei der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren: Der Gesetzesentwurf enthalte zielgerichtete Ansätze, teilte die VDK mit. Nun gelte es das Gesetz auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete steht grundsätzlich ebenfalls hinter dem Vorschlag des Bundesrates. Ihre zentralen Anliegen seien im Gesetzesentwurf aufgenommen worden, teilte sie mit. Sie erwarte nun von den Initianten, dass sie zum gefundenen Kompromiss stünden. Der bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus (SVP) bezeichnete die Vorschläge des Bundesrats als „gangbaren Weg“. Es sei ein Kompromiss, der wohl beide Seiten nicht ganz zufriedenstelle und insofern eben ein Kompromiss sei.

SBV: „Pragmatischer“ Entwurf

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) erachtet den Entwurf des Bundesrats für ein Zweitwohnungsgesetz als „pragmatisch und lösungsorientiert“. Es handle sich um eine taugliche, wenn auch nicht völlig zufriedenstellende Grundlage, heisst es im Communiqué des SBV. Positiv wertet der SBV etwa die Zulassung von Zweitwohnungen, die von Privaten auf anerkannten Plattformen zur Vermietung angeboten werden. Andere Vorschläge sind laut SBV untauglich, beispielsweise die Ersatzabgabe für Wohnungen, die aus triftigen Gründen nicht bestimmungsgemäss genutzt werden.

Die CVP teilte mit, das Gesetz sei „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“. Es berücksichtige zu einem grossen Teil die Forderungen der CVP, der Bergkantone und des Tourismus. Die Grünen forderten in einem Communiqué wirksame Mechanismen, um Umgehungen und Missbräuche zu verhindern. Zudem sollen die langfristigen Wirkungen des Gesetzes durch ein Monitoring ermittelt werden. (sda/mai)

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