Zweitwohnungen: Die Geister scheiden sich
Die Arbeitsgruppe Zweitwohnungen stellte in einer Anhörung von acht Organisationen weiterhin grosse Meinungsunterschiede fest. Eine Vernehmlassungsvorlage soll Ende Mai oder Anfang Juni vorliegen.
Die acht Organisationen - Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Hotelier-Verein, Hauseigentümerverband, Baumeisterverband, Kantonalbankenverband, Vereinigung für Landesplanung, Pro Natura und Landschaftsschutz - forderten in der Anhörung unter anderem, dass die vom Volk am 11. März gutgeheissene Initiative im Einklang mit der verfassungsmässigen Eigentums- und Besitzstandsgarantie umgesetzt wird, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mitteilte. Verlangt wurde auch die Wiederherstellung der Planungs- und Rechtssicherheit. Umstritten blieb die Frage, nach welchem Recht Baugesuche beurteilt werden. Natur- und Landschaftschutzorganisationen verlangten die Sistierung eingereichter Baugesuche bis zum Vorliegen der Verordnung. Auch das ARE empfiehlt dies.
Die Wirtschaftsvertreter bestanden hingegen darauf, dass Baubewilligungen bis Ende 2012 nach altem Recht erteilt werden. Zudem sollten auch Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent künftig in gewissen noch zu definierenden Fällen weitere Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilen können. Die vom ARE geleitete Arbeitsgruppe hatte an ihrer ersten Sitzung am 3. April ihre Tätigkeit festgeschrieben. Demnach will sie den Begriff der Zweitwohnungen umschreiben, Übergangsbestimmungen festlegen sowie den Umgang mit bestehenden Bauten in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen klären. Die nächste Sitzung des Gremiums findet Ende April statt.(sda)