Zweistoffanlagen: Bundesrat passt für Öl-Umstieg zwei Verordnungen an
Im Hinblick auf den Gasmangel sollen Zweistoffanlagen mit Öl betrieben werden. Weil dies höhere CO2-Emissionen verursacht, hat der Bundesrat nun befristete Erleichterungen in der Luftreinhalte- und der CO2-Verordnung erlassen.
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Gaskraftwerke. (Symbolbild)
Zweistoffanlagen werden für die Bereitstellung von Gebäudewärme als auch für Prozessenergie betrieben. Im Normalfall dient bei diesen Anlagen Gas als Brennstoff, sie können aber auch mit Heizöl betrieben werden. Mit einer Umschaltung könne schnell eine nennenswerte Menge an Gas eingespart werden, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrats dazu. Allerdings setzt das Verbrennen von Erdöl im Vergleich zu Erdgas mehr Stickoxide und CO2 frei.
Für den Fall, dass die Umstellung vom Bund empfohlen oder angeordnet wird, braucht es daher für Zweistoffanlagen gezielte Ausnahmen von den Umweltschutzvorschriften. Deshalb hat der Bundesrat nun die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung gelockert und die CO2-Verordnung angepasst, so dass die zusätzlichen CO2-Emissionen die Unternehmen nicht benachteiligen. Die Ausnahmen gelten für eine befristete Dauer.
Weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide
Die Luftreinhalte-Verordnung legt Grenzwerte für Öl- und Gasfeuerungen fest. Zweistoffanlagen können im Ölbetrieb die Grenzwerte insbesondere für Stickoxide nicht in jedem Fall einhalten.
Für die empfohlene oder angeordnete Umschaltung von Gas auf Öl, gelten für Zweistoffanlagen neu zwischen 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 weniger strenge Stickoxid- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte. Die durch den Brennstoffwechsel erwartete Mehrbelastung dürfte gemäss Bundesrat weniger als ein Prozent der gesamtschweizerischen Stickoxid-Emissionen betragen.
Gewisse Unternehmen sind von der CO2-Abgabe befreit
Für Firmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind und sich deswegen Verminderungen verpflichtet haben, wird eine im Zuge der Corona-Krise eingeführte, administrative Erleichterung bis zum Ende der Verpflichtungsperiode nun für Zweistoffanlagen fortgesetzt.
Bei solchen Anlagen können zusätzliche CO2-Emissionen, die
auf eine empfohlene oder angeordnete Umstellung von Gas auf Öl, auf Gesuch hin
ausgeklammert werden. Damit wird laut Bundesrat verhindert, dass sie deswegen
ihre Verminderungsverpflichtung verfehlen und finanziell sanktioniert
werden.
Firmen sollen Heizöltanks füllen
Bei der Umschaltung bilden die begrenzten Logistikkapazitäten eine besondere Herausforderung, da mehr Heizöl als üblicherweise benötigt wird. Um vor diesem Hintergrund die Auslieferkapazitäten für kommenden Winter zu gewährleisten, empfiehlt der Bundesrat Unternehmen ebenso wie der Bevölkerung die Heizöltanks zu füllen.
Für Zweistoffanlagen müssen zudem vor der Umstellung die Heizölbrenner gewartet werden. Und schliesslich sei es für Betreiber von Zweistoffanlagen unabdingbar, noch vor der Umschaltung nicht nur die Liefermengen und den Preis zu vereinbaren, sondern auch den Transport und den Nachschub zu sichern. (mgt/pb)