Zumthor-Pavillon vor Bundesgericht
Nach jahrelangen, hitzigen Diskussionen um den geplanten Neubau des Ausflugsrestaurants auf der Insel Ufenau – einem kleinen Eiland vor Rapperswil, das dem Kloster Einsiedeln gehört – liegt der Ball nun beim Bundesgericht: Es wird entscheiden, ob das Projekt von Stararchitekt Peter Zumthor umgesetzt werden darf.
Quelle: zvg
Die Insel zählt zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz und zum Moorlandinventar.
Im Sommer lassen sich jeweils zahlreiche Ausflügler zur Insel vor Rapperswil im Zürichsee hinüber fahren. Grund mag die Idylle auf dem moorigen Stück Land sein, wo sich neben einem Restaurant samt Biergarten noch Wirtschaftgebäude und eine romanische Kapelle befinden. Das Restaurant bedarf schon länger einer Erneuerung. Darum plant das Kloster Einsiedeln, das seit tausend Jahren für die Insel und ihre Bauten verantwortlich ist, das Restaurant neu zu errichten. Gebaut werden soll es nach den Vorgaben von Stararchitekt Peter Zumthor. Vor rund vier Jahren hatte er einen ersten Entwurf präsentiert. Der Standortgemeinde Freienbach SZ und dem Kanton Schwyz gefiel der Vorschlag, bei Heimat- und Landschaftsschützern fand der blattförmige Pavillon hingegen wenig Gnade.
Um langjährige juristische Streitigkeiten vermeiden, entschlossen sich der Abt und die Klostergemeinschaft das Projekt zu verkleinern. In der Folge legte Zumthor einen redimensionierten Entwurf vor. Aber auch dieses Mal sorgte das „Blatt“ bei Umwelt- und teils bei Heimatschützern für Ärger. Der Verein Ufenau ohne Neubau, der Umweltschutzverband Aqua Viva und der Heimatschutz der Kantone Zürich und Schwyz wehrten sich per Einsprache gegen das Bauvorhaben.
Aqua Viva blieb hart
Im Oktober vergangenen Jahres erteilte der Schwyer Regierungsrat den Projektgegnern eine Abfuhr und lehnte die Einsprachen ab. Der Regierungsrat beurteile alle Bauvorhaben auf der Ufenau als bewilligungsfähig, hiess es damals in der Medienmitteilung zum Entscheid des Regierungsrates. Zum einen werde dadurch die Aufrechterhaltung der bisherigen Nutzung auf der Ufenau in einem modernen Rahmen gewährleistet und zum anderen würden die Gesamtnutzungsflächen trotz der geplanten Bauvorhaben nur sehr geringfügig steigen. Des Weiteren führte der Regierungsrat an, dass die Bewirtung von Gästen auf der Insel Tradition ist und im Einklang mit der Moorschutzgesetzgebung steht. Für das neue Ausflugsrestaurant werde zudem nur sehr geringfügig mehr Fläche genutzt als bisher. Der Regierungsrat schaffte es nicht, die Bedenken der Einsprecher zu zertreuen. Man werde den Fall zusammen mit den anderen Gruppierungen weiterziehen, drohte Werner-Patrick Pfenninger, Präsident von „Ufenau ohne Neubau“ nach dem Entschied des Regierungsrates in einer Meldung der SDA. „Nötigenfalls bis vor Bundesgericht.“ – Auch das Schwyzer Verwaltungsgericht hatte sich hinter das Projekt gestellt.
Doch damit endet die Geschichte vom Streit um den Pavillon auf dem Inselchen der Mönche nicht: Aqua Viva geht nun vor Bundesgericht. Die Insel Ufenau liege im Perimeter voin drei Bundesinvetntaren und gehöre zu den am besten gschützen Landschaften der Schweiz, begründet Aqua Viva seinen Entscheid in einer Medienmitteilung. Die Abruchbewillligung für den Ausbau des Hauses zu den zwei Raben und die Baubewilligung seien nicht bundesrechtskonform, kritisiert Aqua Viva und geht noch weiter in ihrern Vorwürfen: die Baunewilligung verstosse sogar gegen die Bundesverfassung. (mai)
Mehr über die Insel auf www.ufnau.ch