Zuger Stadtrat reduziert Zone für Hochhäuser
Das Hochhausreglement der Stadt Zug wird augenblicklich heiss diskutiert. Nachdem der Stadtrat die Zone für Hochhäuser stark reduziert hat und nicht auf die Einwendungen der Immobilienfirmen eingeht, ist es gut möglich, dass künftig in Zug kaum mehr Hochhäuser gebaut werden können.
Bereits seit den 60er-Jahren wird die Stadt Zug von Hochhäusern geprägt. Inzwischen stehen hier mehr als 50 Gebäude von über 25 Metern Höhe. Das höchste ist der Park Tower mit 80 Metern Höhe.
Ende 2015 legte das Baudepartement auf Anfrage des Stadtrates einen Entwurf zum Hochhausreglement vor. Diese verbindlichen Richtlinien für eine langfristige Stadtentwicklung definierten vier Bauzonen für Hochhäuser. Sie legten zudem fest, wie hoch und in welchen Stadtvierteln sie gebaut werden dürfen. So war vorgesehen, dass im Stadtzentrum sowie im Gebiet der Baarerstrasse und im Siemens-Areal bis zu 60 Meter hoch gebaut und auf maximal 80 Meter ergänzt werden darf. In den angrenzenden Quartieren sollte die Bauhöhe auf maximal 50 Meter begrenzt werden. Sonst gilt im gesamten Stadtgebiet eine maximale Bauhöhe von 18 Metern.
In erster Beratung im August hatte der Grosse Gemeinderat (GGR) eine Präzisierung des Reglements an vier Stellen gefordert und die Einwendungen abgewiesen. Ende Januar war vom Zuger Stadtrat nun das geänderte Hochhausreglement verabschiedet worden. Wie die Zuger Zeitung berichtet, sieht dieses generell in der Hochhauszone 1 eine maximale Höhe bis 80 Meter vor. Die Zone beschränkt sich auf die Schnittstellen der Strassenzüge Baarerstrasse, Feldstrasse/Göblistrasse und Gubelstrasse. Zudem bleibt es bei einer maximalen Grundfläche von 600 Quadratmetern. Im Mai soll der GGR erneut darüber beraten.
Keine Hochhäuser mehr?
Einige Firmen hatten Einsprachen gegen die Reduzierung der Bauzone erhoben. So wehrte sich die Zug Estates laut Luzerner Zeitung mit vier Eingaben gegen die Reduzierung der Hochhauszone 1. Sie begründete dies unter anderem damit, dass der Perimeter der Hochhauszonen im Zentrum von Zug mit den Verdichtungsgebieten des kantonalen Richtplans in Übereinstimmung gebracht werden solle. Auch forderte sie eine Vergrösserung der Hochhauszonen 1 und 3 sowie die ersatzlose Streichung der maximalen Grundfläche von 600 Quadratmetern. Zug Estates steht mit ihren Einwendungen nicht alleine da. Auch die Wiag-Falkimmobilien AG argumentierte in ihrer Eingabe ähnlich.
Allerdings ging der Stadtrat auf die Einwendungen nicht ein. Verabschiedet nun der GGR das Hochhausreglement in der vom Stadtrat beantragten Form, wird die Luft am Zugersee dünn für hohe Bauten. Der Park Tower dürfte der Luzerner Zeitung zufolge über viele Jahrzehnte das höchste Bau der Stadt bleiben. (cb/pd)