14:56 BAUBRANCHE

Zuger Kantonsrat lehnt Erdverlegung der Hochspannungsleitung ab

Geschrieben von: Stefan Schmid (sts)
Teaserbild-Quelle: Wikimedia - Nico Pudimat – eigenes Werk

Der Zuger Kantonsrat lehnte die Erdverlegung der Hochspannungskabel zwischen Mettlen LU und Samstagern ZH ab. Die Stromleitung führt quer durch den Kanton Zug. Unter anderem wegen hoher Kosten sprach sich bereits die Regierung gegen das FDP-Postulats zu den Plänen aus.

Erdverlegung Hochspannungsleitung

Quelle: Pixabay – ulleo – gemeinfrei

Die Hochspannungsleitung verläuft quer durch den Kanton Zug und betrifft mehrere Gemeinden, darunter Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen und Hünenberg.

Die geplante Erdverlegung würde laut der Regierung schätzungsweise 400 bis 500 Millionen Franken kosten. Baudirektor Florian Weber (FDP) sagte, dass eine vollständige Finanzierung durch den Kanton nicht zur Diskussion stehe. Weiter erklärte die Kantonsregierung im Bericht an das Parlament, dass die Leitung erst die Hälfte ihrer rund 80-jährigen Lebensdauer erreicht habe. Zudem sei die Strombetreiberin Swissgrid «zurzeit nicht an einer Erdverlegung interessiert», hiess es im Bericht.

Postulantin Eva Maurenbrecher (FDP) sagte, die 30 Kilometer lange und 1963 in Betrieb genommene Hochspannungsleitung würde nach heutigem Recht nicht mehr bewilligt. Es gelte, nachhaltigere Lösungen zu prüfen. Zudem tangiere die Leitung das Landschaftsbild. Eine Erdverlegung sei technisch möglich, das habe eine Machbarkeitsstudie 2017 gezeigt.

«Wir können nichts erzwingen»

Die FDP erhielt keine Unterstützung von den anderen Fraktionen. «Wir können die Erdverlegung nicht erzwingen, weil die Leitungen der Swissgrid gehören», sagte Jeffrey Illi von der SVP. Es gebe andere Nadelöhre, die dringender gelöst werden müssen, schlussfolgerte Thomas Meierhans (Mitte).

Ivo Egger (ALG) sagte, seine Fraktion befürworte aus gesundheitlichen und landschaftlichen Gründen Erdverlegungen statt Freileitungen. Der Kanton habe hier keine Entscheidungskompetenzen und sei nicht zuständig für Verfahren bei Hochspannungsleitungen. Eine vollständige Finanzierung durch den Kanton sei erforderlich, wenn das Postulat erheblich erklärt würde. «Dafür erachten wir den Handlungsbedarf als zu gering», so Egger. 

Die Hochspannungsleitung verläuft quer durch den Kanton Zug und betrifft mehrere Gemeinden, darunter Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen und Hünenberg. (sda / sts)

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Redaktor Baublatt

Seine Spezialgebiete sind wirtschaftliche Zusammenhänge, die Digitalisierung von Bauverfahren sowie Produkte und Dienstleistungen von Startup-Unternehmen.

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