Zuerst Frosch und Co. und dann die Menschen
Die Ferienhausbesitzer im Naturschutzgebiet am Neuenburgersee verfügen auch weiterhin über nicht über eine rechtliche Grundlage für die Nutzung ihrer Chalets. Das Waadtländer Verwaltungsgericht hat die vom Kanton erstellten Naturverträge widerrufen.
Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts steht es nun eins zu null für die Naturschutzverbände im jahrzehntelang andauernden juristischen Seilziehen um das Gebiet. „Das ist für uns ein Sieg. Aber wir wollen das Problem von Grund auf regeln“, sagte François Turrian, Leiter der Geschäftsstelle Romandie beim Schweizer Vogelschutz SVS. - Die Naturschutzverbände hatten gegen die Verträge rekurriert.
In dem Naturschutzgebiet Grande Cariçaie am Südufer des Neuenburgersees stehen auf Freiburger Boden über 160 Chalets und auf Waadtländer Boden insgesamt 63 solcher Bauten. Für die Umweltorganisationen ist der Weiterbestand der Ferienhäuser inakzeptabel. Sie kämpfen schon seit über 20 Jahren dagegen. Denn der rund 40 Kilometer lange Uferstreifen beherbergt in seinen Sumpfgebieten und Uferwäldern einen grossen Artenreichtum und ist von nationaler und internationaler Bedeutung. Bereits Ende der 60er Jahre hatte man Uferzonen unter Schutz gestellt. Einige der Ferienhäuser stammen allerdings noch aus den 40er Jahren. 2007 hatten die Freiburger und Waadtländer Regierungen eine Verordnung erlassen und den Ferienhausbesitzern Spezialverträge angeboten. Darin wurden sowohl Unterhalt als auch Renovation der Ferienchalets geregelt. Vor einem Jahr hatte das Bundesgericht einen Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts korrigiert, das auf die Beschwerde aus Umweltkreisen gegen die Verträge nicht eingetreten war. Das Bundesgericht befand, dass sich die umstrittene Verordnung auf einen Zonenplan stützen müsse.
In einem Kompromissvorschlag hatten die Umweltverbände den Chaletbesitzern ein Nutzungsrecht bis zu ihrem Tod angeboten. Jean Claude Curchod, Präsident der Vereinigung der Ferienhausbesitzer (ARSUD), zeigte sich wenig überrascht über das Gerichtsurteil. Es gelte nun abzuwarten, was die Kantone Freiburg und Waadt machen. (sda)