Zürich zieht Streit mit Implenia vor Bundesgericht
Die Stadt Zürich zieht ihren Streit mit dem Baukonzern Implenia ans Bundesgericht weiter. Wie das Hochbaudepartement heute Donnerstag mitteilte, strebt die Stadt eine höchstrichterliche Beurteilung von wichtigen Baufragen an.
Es gehe um die Frage der Verrechnung von Forderungen aus verschiedenen Bauprojekten und die Anforderungen an vertragskonforme Schlussrechnungen, heisst es weiter. Nachdem das Zürcher Obergericht die Auffassung der Stadt Zürich nicht teilte, hat die Stadt nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Im Zusammenhang mit Arbeiten am Parkhaus Hardau macht die Implenia Schweiz AG gegenüber der Stadt Zürich Nachtragsforderungen geltend. Nach Ansicht der Stadt hat das Bauunternehmen keine vertragskonfrome Schlussrechnung vorgelegt. Die nicht detaillierte Abrechnung habe es der Stadt verunmöglicht, zu überprüfen, ob sämtliche geschuldeten Leistungen erbracht worden seien, schreibt das Hochbaudepartement.
Die Stadt will berechtigte Ansprüche von Implenia mit Gegenforderungen gegenüber dem Bauunternehmen wegen Minderleistungen beim Bau des Stadions Letzigrund verrechnen.
Mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht geht es der Stadt nicht nur um die Forderung an sich, sondern um "eine eindeutige Rechtsprechung in diesen für die Praxis der Stadt wichtigen Fragen". (mai/sda)