Zürich sagt Stopp
Im Kanton Zürich darf ab sofort kein Kulturland mehr eingezont werden. Die Baudirektion hat als Reaktion auf die Annahme der Kulturlandinitiative einen Einzonungsstopp verfügt. Dieser gilt so lange, bis eine rechtskräftige Umsetzungsvorlage erarbeitet ist.
Die Gemeinden seien angewiesen worden, ab sofort alle Verfahren für planungsrechtliche Festlegungen zu sistieren, mit denen neue Bauzonen geschaffen werden sollen, teilte die Baudirektion am Freitag mit. Dadurch werde verhindert, dass Gebiete, die heute nicht einer Bauzone zugeteilt sind, in eine solche überführt werden.
Dabei spiele es keine Rolle, welcher Nutzungseignungsklasse die Flächen angehören. Die Weisung habe bis zum rechtskräftigen Beschluss des Kantonsrates über die Umsetzungsvorlage Gültigkeit. Die Baudirektion habe zudem das Amt für Raumentwicklung beauftragt, Genehmigungsverfahren zur Schaffung von Bauzonen zu sistieren.
Die Baudirektion sieht aber auch Ausnahmen vor. Dazu gehören etwa Planungen, die durch die Gemeindeorgane bereits vor dem 17. Juni festgesetzt wurden. In diesen Fällen könne "aus Gründen des Vertrauensschutzes" das Genehmigungsverfahren ohne weitere Einschränkungen durchgeführt werden.
Golfplätze können weiter geplant werden
Auch bei der Schaffung von Freihalte- und Erholungszonen sei eine Ausnahme gerechtfertigt, hält die Baudirektion fest. Solche Planungen dienten in erster Linie der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben und nicht der Bereitstellung von Wohnraum oder der Ansiedlung von Arbeitsplätzen.
Insbesondere soll es möglich sein, Erholungseinrichtungen wie Sportplätze zu planen und zu realisieren, die nicht in den bestehenden Bauzonen untergebracht werden können. Das liege "im Interesse der Bevölkerung". Auch Golfplätze können weiterhin geplant werden.
Die Stimmberechtigten hatten am 17. Juni die Kulturlandinitiative der Grünen mit 54,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Initiative war in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte muss der Regierungsrat innerhalb eines Jahres eine Umsetzungsvorlage ausarbeiten.
In einem ersten Schritt will die Baudirektion dem Regierungsrat bis Oktober ein Umsetzungskonzept unterbreiten. Gestützt darauf soll dann eine Umsetzungsvorlage erarbeitet werden. Die Vorlage soll bis spätestens am 17. Juni 2013 dem Kantonsrat überwiesen werden.
(sda)