15:08 BAUBRANCHE

Zürich – Nicht alle auf einer (Bau)-Linie

Damit sämtliche Baulinien an den Staatsstrassen im Kanton Zürich – ausser in Winterthur und Zürich – in das vom Bund geforderte Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen aufgenommen werden können, hat der Zürcher Regierungsrat vor fünf Jahren beschlossen, alle Verkehrsbaulinien an den Staatsstrassen zu erfassen und vereinheitlichen. Das Projekt läuft harzig an.

In vier Zürcher Gemeinden laufen derzeit entsprechende Pilotprojekte. Sie sollen helfen, Kosten abzuschätzen und Planungsdarstellungskriterien zu entwickeln. Allerdings hat das Projekt Startschwierigkeiten: In Wallisellen – einer der vier Pilotgemeinden – erlitt es vorläufig vor Gericht Schiffbruch. Dies berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Verwaltungsgericht habe schon im April Beschwerden von Anwohnern teilweise gutgeheissen und das Projekt zur Überarbeitung zurückgewiesen, heisst es in der NZZ. Auf eine Beschwerde des Regierungsrates gegen das Urteil sei das Bundesgericht gar nicht erst eingetreten.

Bei der Beschwerde ging es um die neuen Baulinien an der Alten Winterthurerstrasse, die fast alle Gebäude anschneiden. Dies, weil neu ein einiges grösserer Abstand zur Strasse verlangt wird, um die städtebauliche Qualitäten zu erhöhen und die Immissionen für die Anwohner herunter zu setzen. Dieser Umstand hätte an der Winterthurerstasse zur Folge, dass die Besitzer der betroffenen Liegenschaften diese zwar renovieren aber nicht mehr neu bauen können. Weil die Strasse aber nun bereits als ausgebaut gilt, entsteht gemäss BundesLaut Bundesgericht eine „Phantomplanung“. Deshalb erachtet das Gericht den Eingriff ins Eigentumsrecht der Immobilienbesitzer als unverhältnismässig. Der Kanton muss nun darum noch einmal über die Bücher und nun nach Möglichkeiten suchen, bei denen sich die Baulinien näher an der Strasse befinden. (mai)

Den Artikel der NZZ finden sie hier: www.nzz.ch

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